Entwurf der Zulassungsentscheidung für den Betrieb eines LNG-Terminals am Standort 18546 Sassnitz OT Mukran

Zugänglichmachung nach § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)

Nr.B 506  | 02.04.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Zugänglichmachung nach § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 02.04.2024

Entwurf der Zulassungsentscheidung nach §§ 4 und 10 BImSchG für den Betrieb eines LNG-Terminals am Standort Mukran

Antragsgegenstand

Die Firma Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA mit Sitz in 17509 Lubmin, Am Hafen 10, hat mit Antrag vom 09.10.2023 in der Fassung vom 11.03.2024 beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, die Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines LNG-Terminals beantragt.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Rügen in der Gemeinde Lanken bei Sassnitz, Flur 6, Flurstück 71/13, 71/ 15, 78/11, 78/12 sowie 76/1.

Über das LNG-Terminal sollen zukünftig LNG-Mengen zur Erzeugung von jährlich rd. 13,5 Mrd. m3 Erdgas importiert werden.

Zugänglichmachung von Informationen vor Erteilung der Zulassung

Gemäß § 4 Abs. 4 LNGG werden hiermit der Öffentlichkeit vor Erteilung der Zulassung

  1. der Entwurf der Zulassungsentscheidung einschließlich Begründung,
  2. die wesentlichen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen, mit denen die we­sentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt dargestellt werden und
  3. die Gründe für die Gewährung der Ausnahme nach § 4 Abs. 1 LNGG von den Anforde­rungen nach dem UVPG

für die Dauer von vier Tagen, das heißt vom 03.04.2024 bis zum 05.04.2024 sowie am 08.04.2024 bei der Zulassungsbehörde Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, Ossenreyer Straße 56, 18439 Stralsund, während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do.:  7:00 – 17:00 Uhr

Fr.:                  7:00 – 14:00 Uhr 

und auf der Webseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter der Rubrik ,Presse/Bekanntmachungen‘

unter folgendem Link

https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=199634&processor=processor.sa.pressemitteilung

öffentlich zugänglich gemacht.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass es mit der vorstehenden Veröffentlichung um die Zugänglichmachung gemäß § 4 Abs. 4 LNGG vor Erteilung der Zulassung geht und nicht um eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 LNGG.