Errichtung und Betrieb von 11 Windkraftanlagen (WKA) am Standort Steesow (WKA Steesow VII), Bekanntmachung des Vorhabens

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 04. März 2024

Nr.B 22/24  | 04.03.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG (Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe) plant die Errichtung und den Betrieb von 11 Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19294 Milow, Gemarkung Krinitz; Flur 2, Flurstücke 37, 36, 47, 63, 57 und 51/1, Flur 3, Flurstücke 33, 31, 79/3, 73/1, 56, 50, 66 und 63/1 Gemarkung Deibow; Flur 1 Flurstücke 7 und 6 Gemarkung Holdseelen; Flur 2, Flurstück 16. Geplant sind 11 WKA vom Typ Vestas V162-6.2 MW mit einer Leistung von je 6,2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m, einen Rotordurchmesser von 162 m und einer Gesamthöhe von 250 m.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im Quartal 4 im Jahr 2025 in Betrieb genommen werden.

 

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

 

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

 

Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Ein UVP-Bericht wurde vorgelegt.

 

Die entscheidungserheblichen Berichte die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, Risiken durch Eiswurf und Eisfall).

 

Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 12. März 2024 bis einschließlich 11. April 2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

  1. Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                     7:30 - 12:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

 

 

  1. Amt Grabow (Am Markt 1, 19300 Grabow), Bürgerbüro (Haus 2, Raum 2.2),

 

Montag                 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag               08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Mittwoch               08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag           08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                  08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038756 – 530-0) die Einsichtnahme möglich.

 

 

  1. Amt Lenzen-Elbtalaue (Kellerstr. 4, 19309 Lenzen (Elbe), Bauamt (Raum Nr. 9),

 

Montag bis Freitag             07:00 Uhr bis 12:00 Uhr;

Montag und Mittwoch         12:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag                             12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag                         12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

 

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038792/988-40 oder 038792/988-32) die Einsichtnahme möglich.

        

 

Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online im UVP-Portal der Länder unter dem Suchbegriff „WKA Stesow VII“

 

https://www.uvp-verbund.de/portal/

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 12. März 2024 bis einschließlich 13. Mai 2024 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an:

 

StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de

 

unter dem Betreff: „Einwendung WKA Steesow VII“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

 

Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.

 

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 23. Juli 2024 ab 9:00 Uhr

im Saal der Steesower Agrarland GmbH, Rambower Weg 4, 19300 Steesow

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

 

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, dem UVP-Portal sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.