Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides G 009/23

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 08/24  | 11.03.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i.V.m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt: 

Mit Bescheid G 009/23 vom 20.12.2023, Az 571/1668-1/2020, wurde der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal, eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1                 Entscheidungsumfang

Der ENERTRAG SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal wird die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ GE 5.5 – 158 im Windeignungsgebiet „Ramin“ in der Gemeinde Ramin, Gemarkung Bismark, Flur 109, Flurstücke 14 und 17/1 erteilt. 

1.1              Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlage:

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

LH RA F4

GE 5.5 - 158

5.5 MW

E 33455908

N 5920986

161,0 m

158,0 m

240,0 m

Bismark

109

14

LH RA F5

GE 5.5 - 158

5.5 MW

E 33456193

N 5920764

161,0 m

158,0 m

240,0 m

Bismark

109

14

LH RA F6

GE 5.5 - 158

5.5 MW

E 33455978

N 5920460

161,0 m

158,0 m

240,0 m

Bismark

109

17/1

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 GerStrukGAG MV Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

  

Auslegung des Bescheids G 009/23

Eine Ausfertigung des Bescheids mit den getroffenen Nebenbestimmungen, einschließlich der Begründung, liegt in der Zeit vom 12.03.2024 bis einschließlich 25.03.2024

- nach telefonischer Terminabsprache beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS), Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Straße 120, Block E, 17033 Neubrandenburg unter der Tel.: 0385 588 69541

oder im

- Amt Löcknitz-Penkun, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz während der Sprechzeiten

     Montag                 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr

     Dienstag:              9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

     Freitag:                 9:00 – 12:00 Uhr 

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

  

Abteilung 5, Dezernat 54