Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Friedland
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) u. § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Amtliche Bekanntmachung
nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) u. § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 19.09.2022 – Az: StALU MS 51 571/1724-1/2022
Die Enertrag SE, Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal hat mit Posteingang vom 29.04.2022 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 6.0 - 164 mit einer Gesamthöhe 249 m und einer Leistung von 6 MW beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt.
Die Standorte der Anlagen befinden sich im Windeignungsgebiet „Friedland – Südost 2“ in der Stadt Friedland, Flur 39, Flurstücke 1 und 5 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Inbetriebnahme der Anlagen ist für November 2023 geplant.
Die Windenergieanlagen sind nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer 1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der 4. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.
Die Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG
vom 26.09.2022 (erster Tag) bis einschließlich 25.10.2022 (letzter Tag) im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg
nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0395 380 69 – 511
und zusätzlich im
Amt Friedland
Riemannstraße 42
17098 Friedland
während folgender Sprechzeiten:
Di. 09:00- 12:00 Uhr und 13:00- 17:30 Uhr
Mi. 09:00- 12:00 Uhr
Do. 13:00- 16:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Soweit es zu Einschränkungen der Sprechzeiten im Rathaus des Amtes Friedland im Zusammenhang mit der Eindämmung des SARS CoV-2, Corona-Virus, kommt, ist ggf. eine Einsichtnahme zu den Sprechzeiten eingeschränkt oder ausgeschlossen. Sollten Sie die Unterlagen einsehen wollen, wenden Sie sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an Frau Enenkel, 039601 277-71 bzw. a.enenkel@friedland-mecklenburg.de. Eine Einsichtnahme wird dann nach Absprache ermöglicht.
Die ausgelegten Unterlagen umfassen über den Antrag und die Antragsunterlagen hinaus Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht), artenschutzrechtliche Betrachtungen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), Angaben zum naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichserfordernis (Landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie die im Genehmigungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Weiterhin sind folgende Fachgutachten enthalten: Schallimmissionsprognose und Schattenwurfanalyse.
Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:
Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 26.09.2022 bis zum 25.11.2022 (letzter Tag) schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung zwei WEA Friedland“ eingereicht werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, wird im Ermessen der Genehmigungsbehörde anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie in der Zeit vom 23.01.2023 bis 10.02.2023 eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG durchgeführt.
Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU MS weist darauf hin, dass auch der E-Mail- SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU MS geprüft werden sollte.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die gem. § 18 der 9. BImSchV zu behandelnden Informationen ab dem 23.01.2023 über die Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/) zugänglich gemacht.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im o.g. Zeitraum die Unterlagen der Online-Konsultation nach Terminabsprache unter der Tel.: 0395 38069 - 511 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft - Neustrelitzer Str. 120, Block D 17033 Neubrandenburg oder beim Amt Friedland, Riemannstraße 42, 17098 Friedland unter Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln einzusehen (siehe Auslegung).
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, sich gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 10.02.2023 schriftlich bei den bezeichneten Behörden oder elektronisch zu äußern.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.