Errichtung und Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Parum-Dümmer (WKA Parum II), Bekanntmachung Online-Konsultation

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 29. August 2022

Nr.B 35/22  | 29.08.2022  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die WKN Windpark Parum-Dümmer GmbH & Co. KG (Otto-Hahn-Straße 12-16, 25813 Husum) plant die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen auf den Flächen der Gemeinden Parum und Luckwitz, Gemarkung Parum, Flur 3, Flurstücke 58, 73/2 und 67; Gemarkung Luckwitz, Flur 2, Flurstück 9. Geplant sind vier Anlagen vom Typ General Electric GE158 mit einer Leistung von 5.5 MW, einer Nabenhöhe von 161 m und einer Gesamthöhe von 240 m.

 

Anstelle des gem. § 10 Abs. 6 BImSchG für den 28. Oktober 2020 geplanten und mit Bekanntmachung vom 19. Oktober 2020 abgesagten Erörterungstermins wird aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG in der Zeit vom 5. September 2022 bis einschließlich 26. September 2022 durchgeführt.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 1. September 2022 über

die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/)

sowie über

das UVP Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) unter dem Suchbegriff „WKA Parum II“ zugänglich gemacht.

Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.

Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 21. September 2022 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Parum II“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.