Errichtung von 3 WEA Gemarkung Bismark (AST 1669 R2) - Verschiebung Online-Konsultation

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 und 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und i. V. m. den §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Nr.AB 26/22  | 22.08.2022  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 3 Windenergieanlagen des Typs GE 5.5-158 mit einer Nennleistung von 5,5 MW, einer Nabenhöhe von 161 m und einer Gesamthöhe von 240 m auf dem Gebiet der Gemeinde Ramin, Gemarkung Bismark, Flur 109, Flurstücke 10 und 21 im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Antragstellerin:         ENERTRAG SE

Gut Dauerthal

17291 Dauerthal

Nach Auslegung der Unterlagen und Ablauf der Einwendungsfrist für das o.g. Verfahren gibt das StALU MS bekannt:

Die mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 21.03.2022 anberaumte Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 01.09.2022 bis 14.09.2022 wird hiermit bis auf Weiteres verschoben. Sobald ein neuer Termin für die Online-Konsultation festgelegt wurde, wird dieser separat bekannt gegeben.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.

 

Neubrandenburg, den 22.08.2022