Wesentliche Änderung des Bioenergieparks Güstrow in der Gemarkung Suckow
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU) nach § 8 der 9. BImSchV
Die EnviTec Bioenergie Güstrow GmbH beabsichtigt, auf ihrem Betriebsgelände in 18273 Güstrow, Am Langen Bruch 1, Gemarkung Suckow, Flur 1, Flurstücke 172/7, 172/5, 170/8, 170/6, 170/5, 170/4, 169/1, den bereits vorhandenen BioEnergie Park „Güstrow“ wesentlich zu ändern. Zudem wurde die Zulassung des vorzeitigen Beginns beantragt. Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage ist für das Jahr 2022 geplant. Wesentliche Vorhabensmerkmale sind:
- Änderung der Substratzusammensetzung und der eingesetzten Substratmenge (neu ist insbesondere der Einsatz von Geflügeltrockenkot)
- Errichtung einer Rückhalteeinrichtung in Form einer Einwallung
- Umrüstung und Umnutzung von zwei Fermentern je Modul sowie der Konzentratspeicher zu Gärrestspeichern und damit Reduzierung der Anzahl der Fermenter auf zwei je Modul sowie deren technische Umrüstung
- Umrüstung der Gärrestvorlagebehälter
- Errichtung und Betrieb von drei neuen Gärrestspeichern
- Errichtung einer Anlage zur Biomethanverflüssigung (LNG) (kein Betrieb, Gasfüllanlage incl. Lagerbehälter und Übergabeeinrichtung LNG werden separat beantragt)
- Errichtung und Betrieb neuer Sauerstoffgeneratoren für die biologische Entschwefelung
- Errichtung und Betrieb eines neuen 4. BHKW (2.635 kW FWL) mit zusätzlichem Container für die BHKW-Schmierölstation
Nach der Änderung hat die Anlage eine Durchsatzkapazität in Höhe von 804,11 Tonnen je Tag, eine Nennleistung von 5,473 MW, eine Gaslagerkapazität in Höhe von 260 t sowie eine Lagerkapazität für Gärreste in Höhe von 166.475 m³. Die Änderung erfolgt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 70 „Bioenergiepark“.
Für die Änderung der Lage, der Beschaffenheit und des Betriebes der Anlage wurde eine Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), in Verbindung mit der Nr. 8.6.3.1EG des Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Für das beantragte Vorhaben ist im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit (UVPG) nicht erforderlich. Die Entscheidung wurde im Amtlichen Anzeiger Nr. 40 vom 13.09.2021 bekannt gemacht.
Das Genehmigungsverfahren erfolgt entsprechend § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Maßgebende Vorschrift für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist neben § 10 BImSchG die Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg.
Der Antrag nach § 16 BImSchG und die Unterlagen werden einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt im:
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo: 8.00 – 16.00 Uhr
Di: 8.00 – 17.00 Uhr
Mi: 8.00 – 16.00 Uhr
Do: 8.00 – 17.00 Uhr
Fr: 8.00 – 13.00 Uhr
nach vorheriger Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 0385 / 588 67512
Stadtentwicklungsamt
Flur des 4. OG
Baustraße 33
18273 Güstrow
Mo.: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Di.: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Do.: von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Fr.: von 9:00 – 12:00 Uhr
Zusätzlich können telefonisch Termine unter 03843/769-437 vereinbart werden. Das Betreten des Verwaltungsgebäudes ist aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona Pandemie nur für Personen möglich, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Besucher*innen haben den Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus bzw. ein gültiges negatives Testergebnis bei Zutritt vorzuhalten. Die Kontrolle erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter*innen. Vor Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen melden Sie sich bitte telefonisch unter 03843/769-431 an oder melden sich im Zimmer 402.
Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch die bis zum Zeitpunkt der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der am Verfahren beteiligten Fachbehörden.
Die Auslegung beginnt am 31.01.2022 und endet mit Ablauf des 28.02.2022. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 31.03.2022 schriftlich oder per E-Mail (StALUMM-Einwendungen-A5@stalumm.mv-regierung.de) beim StALU MM erhoben werden. Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 5 BImSchG sind mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben.
Die Zustellung der Entscheidung kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.
Hinweis:
In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.



