Aalberts Krap GmbH plant Biogasanlage in der Gemeinde Lalendorf OT Schlieffenberg

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2797), zuletzt geändert durch Art.1 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)

Nr.AB Nr. 01/2010  | 19.01.2010  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Aalberts Krap GmbH in 18279 Lalendorf, OT Schlieffenberg, beabsichtigt, in der Gemeinde Lalendorf, Gemarkung Schlieffenberg, Flur 1, Flurstück 42/2, eine landwirtschaftliche Biogasanlage zu errichten und zu betreiben.

Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter mit Gasspeicher, einem Nachgärer mit Gasspeicher und einem Gärrestlager mit Gasspeicher. Die zur Anlage gehörenden Blockheizkraftwerke haben eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,14 MW. Für die Erzeugung von Biogas werden Rindergülle, Rindermist und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, d. 07.01.2010

Hans-Joachim Meier