Errichtung und Betrieb einer WKA am Standort Lübesse/Sülte (WKA Lübesse I)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)vom 29.06.2020
Die Naturwind Schwerin GmbH (Sitz: Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) erhielt mit Datum vom 04.05.2020 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben (Gez.: 13/20).
Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:
Auf der Grundlage der §§ 4, 6 und 10 BImSchG i.V.m. Ziffer 1.6.2V des Anhangs zur 4. BImSchV wird auf Antrag der
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Naturwind Schwerin GmbH Schelfstraße 35 19055 Schwerin |
vom 21. Februar 2013, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA erteilt.
Die Genehmigung erstreckt sich auf die Errichtung und den Betrieb von einer WKA des Typs ENERCON E-82 E2 (TES) mit 138,4 m Nabenhöhe, 82 m Rotordurchmesser, einer Gesamthöhe von 179,4 m und einer Nennleistung von 2,3 MW an nachfolgend genannten Standort:
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19077 Sülstorf, Gemarkung Sülte |
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mit den Standortkoordinaten[1] |
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Bezeichnung |
Flur |
Flurstück |
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Rechtswert |
Hochwert |
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WKA 1 |
1 |
44/7 |
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33264396 |
5934526 |
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG vom Tag nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 30. Juni 2020 bis einschließlich 13. Juli 2020
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg,
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft (1. OG),
Bleicherufer 13,
19053 Schwerin
zu den folgenden Zeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation ist eine Einsichtnahme jedoch ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 0385 – 59586512 möglich. Diese soll Montag bis Freitag zwischen 8:30 und 14:00 Uhr erfolgen.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vor Ort ist zwingend erforderlich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/ sowie im UVP-Portal der Länder https://www.uvp-verbund.de/portal/
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung schriftlich unter oben genannter Adresse oder elektronisch unter StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, erhoben werden.
[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33



