Wesentliche Änderung der Biogas- und Rinderanlage in 17335 Strasburg OT Neuensund

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 21.05.2019

Nr.AB 13/19  | 03.06.2019  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die Milchhof Neuensund GmbH, Neuensund 37a, 17335 Strasburg (Uckermark), beabsichtigt die Milchviehanlage einschließlich Nebenanlage (Biogasanlage) wesentlich zu ändern und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) beantragt. Der Standort befindet sich in 17335 Strasburg OT Neuensund, in der Gemarkung Neuensund, Flur 1, Flurstücke 66-70, 71/1, 71/2, 72/1, 72/3, 73/1, 73/3, 74, 75, 76/2, 79/2, 80/1, 80/2, 81/1, 81/2, 82/1, 82/2, 83/1, 83/2.

Gegenstand der wesentlichen Änderung ist die Umstrukturierung/Erweiterung der Milchviehanlage und die Erweiterung der Biogasanlage. Im Zuge dessen sollen Altgebäude abgerissen oder umgenutzt, zwei neue Stallgebäude (Milchvieh- und Jungrinderstall) sowie Verbindergänge/-bauten zwischen den geplanten Stallgebäuden und vorhandenen Gebäuden errichtet und eine Fahrsiloanlage rückgebaut und dann neu aufgebaut werden. Des Weiteren sind die Errichtung und der Betrieb eines weiteren BHKW (Gas-Otto-Aggregat Typ L12V21.1BO) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1.211 kW und einer elektrischen Leistung von 500 kW in einem Container geplant. Außerdem sollen die Errichtung von zwei neuen Gärrestbehältern (Vbrutto = jeweils 6.951 m³) mit Entnahmeplatte, der Neubau einer Vorgrube für Gülle am geplanten Jungrinderstall, der Neubau einer Separationsfläche für drei Separatoren und die Befestigung von Hofflächen erfolgen. 

Durch die Änderungen erhöht sich die Tierplatzkapazität am Anlagenstandort auf 2.599 Tierplätze für Rinder im Alter von >6 Monaten und 180 Kälberplätze. Zukünftig wird die Gärrestlagerkapazität am Anlagenstandort rund 32.000 m³, das Gasspeichervolumen ca. 10,95 t und die maximale Biogaslagerkapazität nach der 12. BImSchV ca. 32,4 t betragen. Die Biogasanlage wird zukünftig als Anlage der unteren Klasse gemäß der Störfallverordnung eingestuft. Zusätzlich steigt mit der Erweiterung der Tierplatzzahl der Gülleanfall am Standort und damit kommt es zur Erhöhung der Inputmenge in die Biogasanlage auf insgesamt 42.500 t/a (ca. 116 t/d). Damit handelt es sich zukünftig um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie. 

Das StALU MS hat eine allgemeine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 7.5.1, 8.4.2.1, 9.1.1.3 und 1.2.2.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass nach Einschätzung der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist daher nicht erforderlich. 

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben sich aus der Prüfung gemäß den in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien für die Vorprüfung. Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich. 

Durch den Betrieb der wesentlich geänderten Milchvieh- und Biogasanlage sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Durch die bereits bestehenden Anlagen ist eine Vorprägung des Standorts vorhanden. In den Antragsunterlagen sind Fachgutachten enthalten, die die Beeinträchtigung auf Schutzgüter nach dem UVPG betrachten. Darin wurde ermittelt, dass die prognostizierten Immissionshäufigkeiten für Geruch für den relevanten Bereich der Ortschaft Neuensund unterhalb der jeweilig anzusetzenden Grenzwerte gem. GIRL Mecklenburg-Vorpommern liegen. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden an allen untersuchten Immissionspunkten am Tag um 5 dB(A) und mehr und in der Nacht um 1 dB(A) und mehr unterschritten, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Anlagen auch nach den geplanten Änderungen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruch und Geräusche hervorrufen. Hinsichtlich der im Umfeld des Anlagenstandortes befindlichen gesetzlich geschützten Biotope liegt keine Beeinträchtigung infolge des emittierten Stickstoffs vor. Durch das geplante Vorhaben kommt es zu keiner wesentlichen und erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele der FFH-Gebiete. In Bezug auf den Artenschutz wurde ermittelt, dass das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (bei Einhaltung der Vermeidungsmaßnahmen) nicht zu erwarten ist. Der durch die Änderungsmaßnahmen erforderliche Flächenverbrauch insbesondere durch die Versiegelung von Boden wird durch geeignete Maßnahmen kompensiert, sodass dadurch keine nachhaltigen Umweltauswirkungen zu befürchten sind. Durch das Änderungsvorhaben sind auch keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter nach dem UVPG zu erwarten. Das gesamte Anlagengelände und die großräumige Umgebung befinden sich in einem Landschaftsschutzgebiet. Durch das beantragte Vorhaben werden der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes und der Charakter der Landschaft nicht gefährdet bzw. nicht verändert. 

Auch durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der technischen Vorhabenbeschreibung sowie die Einhaltung von rechtlichen Sicherheitsvorschriften sind durch den Bau und den Betrieb keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Auch störfallbedingte Auswirkungen auf die Schutzgüter des BImSchG sind nicht zu erwarten. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG). Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des BImSchG entscheiden. 

Zu den wesentlichen Gründen wird auch auf die Bekanntgabe auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte http://www.stalu-mv.de/ms/ verwiesen.

Presse/Bekanntmachungen

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14.11.2011  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

2 Windkraftanlagen Questin

Bekanntmachung

08.11.2011  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlage mit entsprechenden Nebenanlagen in der Gemarkung Satow-Niederhagen (Windeignungsgebiet Jürgenshagen 31/45)

Die Energie 21 GmbH beabsichtigt in der Gemarkung Satow-Niederhagen (Windeignungsgebiet Jürgenshagen 31/45) je eine Windenergieanlage vom Typ ENERCON E 70 E4 sowie vom Typ ENERCON E 53 zu errichten und zu betreiben.

08.11.2011  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage mit entsprechender Nebenanlage in 18276 Mistorf

Die MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG (Dorfstr. 6, 18264 Jürgenshagen, OT Moltenow) beabsichtigt am Standort 18276 Mistorf in der Gemarkung Siemitz, Flur 2, Flurstück 77, eine Windenergieanlage vom Typ ENERCON E 101 zu errichten und zu betreiben.

07.11.2011  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Errichtung und Betrieb von elf Windkraftanlagen Typ Enercon E-82 E2 in der Gemarkung Golm sowie in der Gemarkung Kublank

Die Firma Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), elf Windkraftanlagen Typ Enercon E-82 E2 in der Gemarkung Golm, Flur 6, Flurstücke 13/4, 15/, 16, 20, 21/1 und 17 sowie in der Gemarkung Kublank, Flur 5, Flurstück 19 zu errichten und zu betreiben.

02.11.2011  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Errichtung und Betrieb von sechs Windkraftanlagen Typ Enercon E-101 in der Gemeinde Breesen, Gemarkung Breesen

Die Firma Naturwind Schwerin GmbH, Schelfstraße 35 in 19055 Schwerin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), sechs Windkraftanlagen Typ Enercon E-101 in der Gemeinde Breesen, Gemarkung Breesen, Flur 1, Flurstücke 2, 3/2 und 7/1 zu errichten und zu betreiben.

01.11.2011  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Errichtung und der Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 200.000 TP in der Gemeinde Groß Miltzow, ursprünglich Landkreis Mecklenburg Strelitz, nunmehr Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemarkung Klein Daberkow

Mit Bescheid vom 10.10.2011 wurde der Kreckower Agrar GmbH, Pfarrhof 1, 17348 Woldegk auf Antrag vom 04.08.2009 eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Die Errichtung und der Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 200.000 TP in der Gemeinde Groß Miltzow, ursprünglich Landkreis Mecklenburg Strelitz, nunmehr Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemarkung Klein Daberkow, Flur 1, Flurstück 3 wird genehmigt.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

01.11.2011  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Errichtung und Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 200.000 TP in der Gemeinde Groß Miltzow, ursprünglich Landkreis Mecklenburg Strelitz, nunmehr Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemarkung Klein Daberkow

Mit Bescheid vom 10.10.2011 wurde der Mecklenburger Hähnchen GmbH, Pfarrhof 1, 17348 Woldegk auf Antrag vom 04.08.2009 eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Die Errichtung und der Betrieb einer Hähnchenmastanlage mit 200.000 TP in der Gemeinde Groß Miltzow, ursprünglich Landkreis Mecklenburg Strelitz, nunmehr Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Gemarkung Klein Daberkow, Flur 1, Flurstück 2 wird ge-nehmigt.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.

21.10.2011  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Biogasanlage Dargelütz

Bekanntmachung

21.10.2011  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Legehennenanlage Loiz

Bekanntmachung

21.10.2011  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Errichtung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit Gaslager in Fienstorf

Die ABG Broderstorf KG, Fienstorf 40 in 18184 Steinfeld, beabsichtigt in der Gemeinde Steinfeld, Gemarkung Fienstorf, Flur 1, Flurstück 80 eine landwirtschaftliche Biogasanlage mit einem Gaslager zu errichten und zu betreiben.