Umnutzung vorhandener Stallgebäude der Gut Borken GmbH in den Gemarkungen Caselow, Rossow und Bergholz in eine Anlage zum Halten von Bio-Mastschweinen mit einer Kapazität von 2.990 Tierplätzen - Auslegung der Antragsunterlagen
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit §§ 8 und 9 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)
Die Gut Borken GmbH, Hofstraße 9 in 17309 Viereck beabsichtigt, die in der Gemarkung Caselow, Flur 3, Flurstücke 20/1 und 26/2, Gemarkung Rossow, Flur 3, Flurstück 190/2 und Gemarkung Bergholz, Flur 1, Flurstück 17/2 vorhandenen Stallgebäude in eine Anlage zum Halten von Bio-Mastschweinen mit einer Kapazität von 2.990 Tierplätzen umzunutzen. Die Inbetriebnahme soll baldmöglichst erfolgen.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage wurde eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nummer Nr. 7.1 g der Spalte 1 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Das Genehmigungsverfahren erfolgt entsprechend § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Antrag und die Antragsunterlagen liegen einen Monat, vom 21.09.2009 bis zum 20.10.2009 im
Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 212
Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg
während der Dienststunden in der Zeit von 8:00 bis 16:30 Uhr (dienstags bis 17:00 Uhr, freitags bis 14:00 Uhr)
und zusätzlich im
Amt Löcknitz-Penkun, Ordnungsamt, Zimmer 13, Chausseestraße 30, 17321 Löcknitz
während der Dienststunden
montags: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
dienstags: 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
freitags: 9:00-12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Auslegungsfrist, beginnend am 21.09.2009, und in den ihr nachfolgenden 2 Wochen bis einschließlich 03.11.2009 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Sofern Einwendungen form- und fristgemäß erhobenen worden sind, werden diese auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 08.12.2009 ab 10:00 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Uecker-Randow, An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.