Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage mit 3 BHKW zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen der Vierten Biogas Bartow Steinhoff Betriebs GmbH & Co KG in der Gemarkung Bartow

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nr.013/09  | 29.05.2009  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Neubrandenburg

Die Vierte Biogas Bartow Steinhoff Betriebs GmbH & Co KG in 17089 Bartow, Dorfstraße 15 hat gemäß § 4 BImSchG einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit 3 BHKW zur energetischen Nutzung von Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen mit einer elektrischen Leistung von jeweils 0,844 MWel. sowie einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 6,075 MWFWL in der Gemarkung Bartow, Flur 1, Flurstück 137/8 gestellt.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c (1) Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 und 9.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.