Errichtung und Betrieb eines Blockheizkraftwerks am Standort Grevesmühlen

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 22. Mai 2017.

Nr.B24/17  | 22.05.2017  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Der Zweckverband Grevesmühlen, Karl-Marx-Straße 7-9, 23936 Grevesmühlen beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Klärgas mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,572 MW (Nr. 1.2.2.2V des Anhangs der 4. BImSchV) am Standort Grevesmühlen - Kläranlage, 23936 Grevesmühlen, Gemarkung Grevesmühlen, Flur 16, Flurstücke 85/34-37.

 

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg hat als Genehmigungsbehörde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.2.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. Mai 2017 (BGBl. I S. 1074) geändert worden ist, durchgeführt.

 

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeits-prüfung ist daher nicht erforderlich.

 

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

 

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.