Errichtung und Betrieb von einer WKA im Windpark Dersekow-Groß Bisdorf
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Bismarck Wind GmbH & Co. KG, An der Landstraße 6, 17121 Trantow beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage vom Typ Vestas V112-3.3/3.45 MW STE mit einer Kapazität von 3.450 kW, einer Nabenhöhe von 140 m und einem Rotordurchmesser von 112 m in der Gemarkung Bisdorf, Flur 4, Flurstück 56 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat als zuständige Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3e Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749), durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.



