Erweiterung der Milchviehanlage der Peeneland Agrar GmbH am Standort Hohendorf/Zarnitz
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Peeneland Agrar GmbH beabsichtigt die wesentliche Änderung der Rinderanlage am Standort Hohendorf/Zarnitz, Gemarkung Zarnitz, Flur 3, Flurstück 20 vorzunehmen und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissions-schutzgesetzes beantragt.
Die wesentliche Änderung umfasst die Errichtung und den Betrieb eines Trockensteherstalls einschließlich Abkalbebox mit insgesamt 107 Tierplätzen. Die Gesamttierplatzzahl erhöht sich damit auf 1.327 Rinder- und 150 Kälberplätze. Zusätzlich wird die Verringerung des Freibords der bestehenden Gärrestlager auf 20 cm und damit die Erhöhung des Lagervolumens am Standort um 830 m³ auf insgesamt 13.681 m³ beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Dienststelle Stralsund, als zuständige Genehmigungsbehörde, hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit der Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749), durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.



