Genehmigungsverfahren nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Sauen und Absetzferkeln einschließlich Nebenanlagen sowie einer Biogasanlage mit 499 kWel in der Gemeinde Alt Tellin

Verlegung des Erörterungstermins gemäß § 17 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Nr.007/09  | 13.03.2009  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung

des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur (StAUN) Neubrandenburg vom 12.03.2009

Verlegung des Erörterungstermins gemäß § 17 Abs. 1 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Genehmigungsverfahren nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten von Sauen und Absetzferkeln einschließlich Nebenanlagen sowie einer Biogasanlage mit 499 kWel in der Gemeinde Alt Tellin

Die Schweinezucht Alt Tellin GmbH, Fiener Str. 1, 39307 Gladau stellte mit Schreiben vom 11.04.2008 beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als zuständiger Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Sauen (10.458 TP) und Absetzferkeln (35.840 TP) einschließlich Nebenanlagen sowie einer Biogasanlage mit 499 kWel und 7 Biogasgüllelagerbehältern in der Gemeinde Alt Tellin, Gemarkung Siedenbüssow, Flur 1, Flurstücke 62; 63; 64; 69/4; 69/5 und 70 im Landkreis Demmin.

Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 7.1 h) der Spalte 1, 1.4 b) aa) der Spalte 2 und 9.36 der Spalte 2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Das Vorhaben unterliegt nach § 3 b Abs. 1 in Verbindung mit Nr. 7.8.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Der ursprünglich für den 10.03.2009 angesetzte Erörterungstermin wurde verschoben. Die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen werden nunmehr

am Montag, den 06.04.2009 ab 10.00 Uhr

und falls erforderlich an den Folgetagen beginnend um 9.00 Uhr

in der Mehrzweckhalle des Hotels Trebeltal, Klänhammerweg 3, 17109 Demmin, erörtert.

Der Erörterungstermin findet auch in Abwesenheit des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, statt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.