Blockheizkraftwerk Demen

Nr.B8  | 25.02.2009  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin vom 25. Februar  2009

Die Firma Agro Energy GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotorenanlage zur Erzeugung von Strom und Wärme mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,6 MW am Standort Demen, Gemarkung Demen,  Flur 4, Flurstück 1/4.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese  Feststellung  ist  gemäß  § 3a  Satz 3  UVPG  nicht  selbstständig  anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.