Errichtung von zwei Windkraftanlagen vom Typ Enercon E 82 und Enercon E 53 im Windpark Altentreptow Ost durch die innoVent Baubetreuungs GmbH
Amtliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg gibt bekannt:
Die innoVent Baubetreuungs GmbH hat den Antrag gestellt, zwei Windkraftanlagen vom Typ Enercon E 82 und Enercon E 53 im Windpark Altentreptow Ost, Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstücke 199 (E 53) und 218 (E 82) zu errichten und zu betreiben.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde hat über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu entscheiden.



