Errichtung und Betrieb von vier Windkraftanlagen der Windpark Hellerberg GmbH & Co. KG in Panschow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 10 Abs.3 Bundes-Immissionsschutzgesetz(BImSchG) vom 2. März 2009
Beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Datum vom 30.01.2009 die Windpark Hellerberg GmbH & Co. KG, Humboldtstraße 18, 04105 Leipzig, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen des Typs Vestas V90 (Nabenhöhe 105 m, Rotordurchmesser 90 m) und einer Windkraftanlage des Typs Enercon E70 (Nabenhöhe 113,50 m, Rotordurchmesser 71 m) in der Gemarkung Panschow, Flur 2, Flurstücke 16, 19, 29; Flur 3 Flurstück 5 im Landkreis Ostvorpommern.
Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen soll nach Genehmigungserteilung voraussichtlich November 2009 erfolgen.
Das Vorhaben ist gemäß § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), in Verbindung mit Nr. 1.6 Spalte 2 des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen –
4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) genehmigungsbedürftig. Das Vorhaben unterliegt nach § 3 b Abs. 3 in Verbindung mit Nr. 1.6.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Der Antrag und die Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung sind vom 09.03.2009 bis einschließlich 08.04.2009
an folgenden Orten zur Einsichtnahme ausgelegt:
Staatliches Amt für Umwelt und Natur Stralsund
Badenstraße 18
Raum 326
18439 Stralsund
Mo., Mi., Do. von 07:00 – 15:30 Uhr,
Die. von 07:00 – 17:00 Uhr,
Fr. von 07:00 – 14:00 Uhr.
Amt Anklam-Land
Rebelower Damm 2
17392 Spantekow
Mo., Mi., Do. von 7:00 – 11:30 und 12:30 – 16:00 Uhr,
Die. von 7:00 – 11:30 und 12:30 – 18:00 Uhr,
Fr. von 7:00 – 12:00
Einwendungen gegen das Vorhaben können in der Zeit vom 09.03.2009 bis einschließlich 22.04.2009 schriftlich bei den o. g. Ämtern vorgebracht werden. Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden voraussichtlich, auch beim Fernbleiben der Antragstellerin oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 03.06.2009 ab 10.00 Uhr
und falls erforderlich an den Folgetagen im
Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund
in öffentlicher Sitzung erörtert .
Ob der Erörterungstermin durchgeführt wird, entscheidet die Genehmigungsbehörde in ihrem Ermessen nach Ablauf der Einwendungsfrist. Die Entscheidung hierüber wird öffentlich bekannt gemacht.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.



