Wesentlichen Änderung der Biogasanlage der Bergen C4 Energie GmbH & Co.KG in Bergen

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 21a der 9. BImSchV vom 02.März 2009

Nr.B 40  | 18.02.2009  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Bekanntmachung nach § 21a der 9. BImSchV des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund vom 02.März 2009

Gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren-9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.Mai.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG), in der Fassung der  Bekanntmachung  vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund auf Antrag der Bergen C 4 Energie GmbH & Co. KG vom 06.02.2009 bekannt:

Mit Bescheid vom 09.02.2009 wurde der Bergen C 4 Energie GmbH & Co. KG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer

Verbrennungsmotoranlage i.V. mit einer Biogasanlage unter Auflagen erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Der

Bergen C4 Energie GmbH & Co.KG

Blomenburg 1

24238 Selent

wird unbeschadet der Rechte Dritter und auf ihren Antrag vom 15.07.2008 gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer Verbrennungsmotoranlage i.V. mit einer Biogasanlage zur energetischen Nutzung von Biogas aus Mais-, Grassilage und Getreide erteilt. Die Anlage befindet sich in der Gemeinde Bergen, Gemarkung Tilzow, Flur 2, Flurstück 39/18, im Landkreis Rügen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund, Badenstr. 18, 18439 Stralsund schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch § 62 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 (BGBl. I S. 1010) kann durch den Antragssteller bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a, 9, 12, 15 Abs. 2 Satz 2 und 16 BImSchG Klage erhoben werden.

Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund, Badenstr. 18, 18439 Stralsund schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, einschließlich seiner Begründung, liegt in der Zeit vom

03.03.2009 bis 16.03.2009

im

Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Badenstraße 18

18439 Stralsund

während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do. von 07:00 – 15:30 Uhr,

Die. von 07:00 – 17:00 Uhr,

Fr. von 07:00 – 14:00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.