5 Windkraftanlagen am Standort Lübesse
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 01.09.2016
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) für das Vorhaben der Windpark Lübesse-Uelitz Erweiterungs GmbH & Co. KG, Kronacher Straße 41, 96052 Bamberg, für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 5 Windkraftanlagen des Typs Nordex N117/2400 im Windeignungsgebiet Lübesse.
Nach Auslegung der Anträge und Ablauf der Einwendungsfrist für die Genehmigungsverfahren am 17. August 2016 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg bekannt:
Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 für die o.g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin findet am
- Oktober 2016 ab 09:00 Uhr
Im Tagungsraum des Hotels Lewitz Mühle,
An der Lewitz Mühle 40
in 19079 Banzkow
statt.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV).