Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Windpark Trinwillershagen
Bekanntmachung und Auslegung des Genehmigungsbescheides nach § 10 Abs. 8 BImSchG
Gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV, in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl. I S. 670) geändert worden ist, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:
Mit Bescheid vom 08. Juli 2016 wurde der IFE Windkraftanlage Trinwillershagen GmbH & Co. Betriebs – KG mit Sitz 17291 Prenzlau, Freyschmidtstraße 10b die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Genehmigungsbescheid
Nr. 1.6.2V-60.020/15-51
(gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG)
- Hauptentscheidung
Der Fa. IFE Windkraftanlage Trinwillershagen GmbH & Co. Betriebs-KG mit Sitz in 17291 Prenzlau, Freyschmidtstraße 10b, wird auf Antrag vom 25.02.2015 mit Posteingang am 05.03.2015 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG nachstehenden Inhalts mit Nebenbestimmungen erteilt.
1.1 Genehmigungsgegenstand
Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:
Die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlagen des Typs ENERCON E 82 E2 mit folgenden baulichen Angaben laut Tabelle 1 in Verbindung mit den Standortdaten laut Tabelle 2:
Tabelle1: Bauliche Angaben
WEA- Nr.: 1
Hersteller/Typ: Enercon E-82 E2 TSE
Nabenhöhe: 108,4 m
Rotordurchmesser: 82,0 m
Gesamthöhe: 149,4 m
Nennleistung: 2,3 MW
Tabelle 2: Standortdaten der WEA
WEA-Nr.: 1
Gemarkung: Wiepkenhagen
Flur: 13
Flurstück: 114/115
Rechtswert: 33345061
Hochwert: 6016102
Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Errichtung und Betrieb der zur genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.
Genehmigung für den Dauerbetrieb der WEA mit Einschränkungen entsprechend den modifizierenden Nebenbestimmungen nach Ziffern 1.2.3.1-1.2.3.10 des Genehmigungsbescheides (Schall, Schattenwurf)
Inhaltsbestimmung: Die Ausführung der Rotorblätter mit gezackter Hinterkante (TES, Anlage 15 Blatt 49-53)) wird angeordnet
Inhaltsbestimmung: Die Reduzierung der Nennlichtstärke bei weiß blitzenden Mittelleistungsfeuern, „Feuern W, rot“ und/oder Gefahrenfeuern unter Verwendung der vom Deutschen Wetterdienst (DWD) anerkannten meteorologischen Sichtweitenmessgeräten wird angeordnet (siehe dazu Auflage Nr. 1.2.5.2.9).
Eingeschlossene Entscheidungen anderer Behörden (§ 13 BImSchG):
Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein bzw. ersetzt diese:
Die Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V
Die Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes M-V zur Errichtung der beantragten Windkraftanlage mit einer Gesamtbauhöhe von max. 149,38 m über Grund bzw. max. 159,87 m über NN
Die Naturschutzgenehmigung gemäß § 40 i.V.m. § 42 Abs. 5 Satz 2 NatSchAG M-V
Die Genehmigung nach § 7 Abs. 1 DSchG M-V
Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen und Hinweisen verbunden.
- Anordnung der sofortigen Vollziehung
Gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird im überwiegenden Interesse der Fa. IFE Windkraftanlage Trinwillershagen GmbH & Co. Betriebs – KG aufgrund ihres Antrages vom 23.02.2016, die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet.
Unter Ziffer 3 des Tenors erging die Kostenentscheidung.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a 9, 12, 15 Abs. 2 Satz 2 und 16 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Eine Ausfertigung des Anordnungsbescheides liegt in der Zeit vom 23. August bis 05. September 2016 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, während der Dienstzeiten
Mo., Mi., Do. von 07.00 - 15.30 Uhr
Di. von 07.00 - 17.00 Uhr
Fr. von 07.00 - 14.00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, angefordert werden.



