Milchviehanlage Göldenitz (Milchhof Friesian GmbH & Co. KG)

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2797 ), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470)

Nr.AB Nr. 02/09  | 20.01.2009  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Milchhof Friesian GmbH & Co. KG in 18258 Rukieten, Ortsteil Göldenitz, beabsichtigt, die in der Gemeinde Rukieten, Gemarkung Göldenitz, Flur 2, Flurstück 57 gelegene Milchviehanlage um zwei Ställe und ein Güllebecken zu erweitern und in erweiterter Form zu betreiben.

Nach der Erweiterung wird die Anlage im Wesentlichen über 2.388 Rinderplätze und 22.544 m3 Güllespeicherkapazität verfügen.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1 in Verbindung mit der Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, d. 12.01.2009

Hans-Joachim Meier