Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windpark Neu Guthendorf gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG
Bekanntmachung nach § 21 a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG neu gefasst durch Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), das durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist und § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. April 2015 (BGBl I S. 670) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern auf Antrag der Windpark Neu Guthendorf GmbH & Co. Betriebs KG vom 06.07.2016 bekannt.
Mit Bescheid vom 06.07.2016 wurde die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs Windenergieanlagen unter Auflagen und weiteren Nebenbestimmungen mit folgendem verfügenden Teil erteilt.
Auf Antrag vom 11.11.2015 wird der Windpark Neu Guthendorf GmbH & Co. Betriebs KG, Marlower Str. 7, 18334 Wöpkendorf die Genehmigung gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V117 mit einer Nabenhöhe von 91,5 m bei fünf Anlagen und einer Nabenhöhe von 141,5 m bei einer Anlage, einem Rotordurchmesser von 117 m und einer Nennleistung von jeweils 3,3 MW, einschließlich der Zuwegung und parkinternen Kabelverlegung, auf folgenden Standorten erteilt:
WEA-Nr. Gemarkung Flur Flurstück Rechtswert a) Hochwert a)
1 Neu Guthendorf 1 113/1 33.337.499 6.004.838
2 Neu Guthendorf 1 110/1 33.337.636 6.004.558
3 Neu Guthendorf 1 117/3 33.338.005 6.004.485
4 Neu Guthendorf 1 121/1 33.337.938 6.004.091
5 Neu Guthendorf 1 108/1 33.337.645 6.004.244
6 Neu Guthendorf 1 83/1 33.337.108 6.004.826
- a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33
Aufgrund des Antrages der Antragstellerin vom 11.11.2015 wird die sofortige Vollziehung der Genehmigung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18,18439 Stralsund,
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Eine Ausfertigung des Bescheids und seiner Begründung liegen in der Zeit vom 26.07.2016 bis 08.08.2016 im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund
während der Dienstzeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 07:00 - 15:30 Uhr
Dienstag von 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag von 07:00 - 14:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Hinweis:
Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.



