Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Windpark Tribsees
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Die W.I.N.D. GmbH, Schlossweg 3, 18516 Süderholz OT Griebenow beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Prototyp Enercon E-126 EP4-2 mit einer Kapazität von je 4,2 MW, mit einer Nabenhöhe von 135,0 m und einem Rotordurchmesser von 127 m in der Gemarkung Tribsees, Flur 13, Flurstücke 43 und 38/11 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat als zuständige Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.12.2015 (BGBl. I S.2490), durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die zuständige Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.



