Oberflächenbehandlungsanlage Lübtheen

Nr.B2  | 06.01.2009  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

 

 

 

 

 

B e k a n n t m a c h u n g

nach § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Schwerin

Vom  06. Januar 2009

 

Gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 26. September 2002  (BGBl I S. 3830) in der derzeit gültigen Fassung und in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001) in der derzeit gültigen Fassung gibt das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Schwerin bekannt:

 

Mit Bescheid vom 27.11.2008 wurde der Firma BRÜGGEN Komponenten GmbH mit Sitz in 19249 Lübtheen, Geschwister Scholl Straße 15, die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung (VBH/KTL-Beschichtungsanlage) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

 

Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Ansprüche Dritter, wird Ihnen, der BRÜGGEN Komponenten GmbH, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung von Metallen mit einem Volumen der Wirkbäder von 150 Kubikmeter (VBH/KTL-Beschichtungsanlage) am Standort 19249 Lübtheen, Geschwister Scholl Straße 15, Gemarkung Lübtheen, Flur 5, Flurstück 11/9 erteilt.

 

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß die Errichtung und den Betrieb der o.g. Anlage. Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung liegt in der Zeit vom 20. Januar 2009 bis einschließlich 02. Februar 2009 im  Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Zimmer 416, 19053 Schwerin, Bleicherufer 13

montags-donnerstags  von 07.00 bis 15.30 Uhr und

freitags von 07.00 bis 13.00 Uhr  zur Einsichtnahme aus.

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.