Gewässerunterhaltungsarbeiten im Stadtgebiet Neubrandenburg

Pressemitteilung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Nr.PM 05/16  | 29.06.2016  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte informiert, dass im Stadtgebiet Neubrandenburg in der Zeit vom 15.07.2016 bis 31.07.2016 und vom 8.09.2016 bis 1.10.2016 Gewässerunterhaltungsarbeiten durchgeführt werden. Diese betreffen die Linde sowie den Gäten- und Ölmühlenbach. Durch beauftragte Unterhaltungsfirmen werden Mäharbeiten an den Böschungen sowie Sohlkrautungsarbeiten vorgenommen. Das Kraut aus der Sohle und das Mähgut von der Böschung verbleiben zum Schutz von Tieren für ca. 3 bis 5 Tage auf der Böschungsoberkante. Hindernisse im und am Gewässer wie z.B. Badeleitern, Pumpen, Zäune etc. sind im genannten Zeitraum aus dem Unterhaltungsbereich zu entfernen.

 Anlieger, Wassersportler und Angler werden um Einsicht und Verständnis für diese notwendigen Arbeiten gebeten.

„Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass das Ablegen von Rasenschnitt und Gartenabfällen aus der Grundstücksnutzung auf der Gewässerböschung nicht erlaubt ist.“, so Christoph Linke, Leiter des Amtes. „Durch solche Ablagerungen wird die Grasnarbe zerstört und die Erosionsgefahr steigt, so dass die Stabilität der Böschung langfristig gefährdet wäre.“ Die Erhaltung der Pflanzendecke auf der Gewässerböschung gehört zu den Pflichten der Gewässeranlieger im Rahmen der allgemeinen Duldung von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung. Ebenso ist das Errichten von Treppen oder Stegen im Böschungsbereich und im Gewässer nicht gestattet.