Anlage zum Beizen von Edelstahl mit einem Beizbad von 14,6 mģ der MBA Melms & Brückner Anlagenbau GmbH in Neubrandenburg
Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg gibt bekannt:
Die MBA Melms & Brückner Anlagenbau GmbH hat den Antrag gestellt, eine Anlage zum Beizen von Edelstahl mit einem Beizbad von 14,6 mģ in der Gemarkung Neubrandenburg, Flur 2 und 3, Flurstücke 59/16 und 95/5 zu errichten und zu betreiben.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Neubrandenburg als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3 c Satz 2 UVPG in Verbindung mit Nummer 3.9.2 S der Anlage 1 zum UVPG einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Neubrandenburg, den 31. Dezember 2008