Änderung Rinderhaltungsanlage Vietlübbe, LK Nordwestmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Nr.B28/15  | 20.10.2015  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 20. Oktober 2015

Die Poortinga KG, Lindenstraße 8a, 19205 Dragun, OT Vietlübbe, beabsichtigt die Erweiterung ihrer bestehenden baurechtlich genehmigten Rinderanlage auf einen Gesamttierbestand von 1.140 Milchkuh- und 300 Kälberplätze i.V.m. einer Güllelagerkapazität von 12.902 m3 durch Erweiterung und Umbau der Stall- und Nebenanlagen am Standort 19205 Dragun OT Vietlübbe, Gemarkung Vietlübbe, Flur 1, Flurstücke 282/1 und 283/4.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 und 5 in Verbindung mit § 3b Abs. 3 und in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.