Fa.: DT Biogas GmbH u. Co. KG - Biogasanl. Zehna

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2797), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470)

Nr.AB Nr. 84  | 11.08.2008  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die DT Biogas GmbH & Co. KG Zehna in 18292 Bellin beabsichtigt, in der Gemeinde Zehna, Gemarkung Zehna, Flur 2, Flurstück 132/3, eine landwirtschaftliche Biogasanlage zu errichten und zu betreiben.

Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter mit Gasspeicher und einem Gärrestspeicher. Das zur Anlage gehörende Blockheizkraftwerk hat eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,23 MW. Für die Erzeugung von Biogas werden Rindergülle und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, d. 08.08.2008

  

Hans-Joachim Meier