Auslegung eines Genehmigungsbescheides über die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Mistorf
Amtliche Bekanntmachung nach § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Mit Bescheid vom 27.04.2015 wurde der ENERTRAG AG (Gut Dauerthal, 17291 Dauerthal) die Genehmigung zum Errichten und Betreiben von zwei Windenergieanlagen (WEA) erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1. Genehmigung nach § 4 BImSchG
1.1 Der ENERTRAG AG wird die Genehmigung erteilt, im Eignungsgebiet Mistorf (55/58) wie folgt 2 Windenergieanlagen (WEA) zur Nutzung von Windenergie zu errichten und zu betreiben. Die beantragten Anlagen weisen folgende Merkmale auf:
WEA Nr. | ||||||
StALU MM | ENERTRAG | Typ | MW | NH in m | RD in m | GH in m |
953-07 | MS G3 | Nordex N100 | 2,50 | 140,00 | 99,80 | 189,90 |
953-08 | MS G4 | Nordex N100 | 2,50 | 140,00 | 99,80 | 189,90 |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
Die Anlagen werden an folgenden Standorten genehmigt:
WEA Nummer | ETRS 89 UTM 6 Grad
Zone 33 |
Gemarkung | Flur | Flurstück | ||
StALU MM | ENERTRAG | |||||
953-07 | MS G3 | 33308469 | 5972652 | Kassow | 1 | 227 |
953-08 | MS G4 | 33308511 | 5972228 | Oettelin | 1 | 104 |
Tabelle 2: Standorte der WEA
Zu den genehmigten WEA gehören als Nebeneinrichtung jeweils eine Transformatorenstation, ein Kranstellplatz sowie die in Kapitel 6 (Stand 15.05.2013) und Kapitel 19.7 (Stand 03.05.2013) der Antragsunterlagen dargestellte und neu herzustellende Zuwegung von den WEA bis zur nächsten bestehenden Zuwegung (Straße oder Weg).
1.2 Die beantragte Abweichung gem. § 67 Abs. 1 LBauO M-V von der Abstandsflächenregelung des § 6 Abs. 5 LBauO M-V auf Reduzierung der Abstandsfläche auf die vom Rotor überstrichene Fläche wird zugelassen.
1.3 Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
1.4 Für die Genehmigung werden Gebühren in Höhe von 40.520,00 € erhoben.
1.5 Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Unanfechtbarkeit mit dem bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage begonnen worden ist.
Der Genehmigungsbescheid ergeht unbeschadet der behördlichen Entscheidungen, die nach § 13 BImSchG nicht von der Genehmigung eingeschlossen werden. Alle weiteren behördlichen Entscheidungen (z.B. Naturschutzgenehmigung, Baugenehmigung) sind gem. §13 BImSchG in dieser Genehmigung enthalten.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 25.08.2015 bis zum 07.09.2015 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock, Zimmer 951,
montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 8:00-16:30 Uhr
dienstags in der Zeit von 8:00-17:00 Uhr
und freitags in der Zeit von 8:00-13:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Dienststelle Rostock, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Gemäß §10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt.
Rostock, den 10.07.2015
Jean Weiß