Errichtung und Betrieb eines Kohlekraftwerkes durch die DONG Energie Kraftwerke Greifswald GmbH & Co. KG

Wasserrechtliche Erlaubnis für die bauzeitliche Grundwasserabsenkung

Nr.B 21  | 23.07.2008  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 9 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 5 VwVfG analog, § 73 Abs. 7 und Abs. 6 Satz 4 VwVfG

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund (StAUN Stralsund)

Vom 21. Juli 2008

Beim Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde (StAUN Ueckermünde) stellte mit Schreiben vom 10. September 2007 die DONG Energy Kraftwerke Greifswald GmbH & Co. KG mit Sitz in 17509 Rubenow, Latzower Straße 1 einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 2, 3 und 7 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 8 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern – LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669/GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 753-2) in der zurzeit gültigen Fassung für die zur Errichtung der verschiedenen Steinkohlekraftwerksbauten notwendige bauzeitliche Grundwasserabsenkung.

Für die Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis ist das StAUN Ueckermünde örtlich und sachlich zuständige Behörde. Da das Vorhaben jedoch nach § 3b in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 1.1.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797) in der zurzeit gültigen Fassung der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, nimmt das StAUN Stralsund als federführende Behörde gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung über die federführende Behörde im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 23. Juli 1992 (GVOBl. M-V S. 438) in der zurzeit gültigen Fassung die Aufgaben nach den §§ 3a, 5 – 8 Abs. 1 und 3 sowie den §§ 9, 9a und 11 UVPG wahr.
Das Vorhaben und der Inhalt der Antragsunterlagen wurden durch die amtsangehörigen Gemeinden der unten aufgeführten Ämter ortsüblich bekannt gemacht. Der Antrag und die Antragsunterlagen lagen in der Zeit vom 22. November 2007 bis 21. Dezember 2007 in den unten aufgeführten Landesbehörden und Ämtern Nr. 1, 2, 4 – 9 öffentlich aus. Einwendungen konnten bis zum 4. Januar 2008 erhoben werden.

Aufgrund behördlicher Nachforderungen wurden die bereits ausgelegten Antragsunterlagen durch den Vorhabensträger teilweise geändert. Die geänderten Antragsunterlagen werden aus diesem Grunde gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), neu gefasst durch Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102) in der zurzeit gültigen Fassung erneut ausgelegt.

Die erneute Auslegung des Antrags und der geänderten Antragsunterlagen wird durch die amtsangehörigen Gemeinden der unten aufgeführten Ämter gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 5 VwVfG ortsüblich bekannt gemacht. Ergänzend erfolgt aus Gründen der Vollständigkeit und der Übersichtlichkeit über die einzelnen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des geplanten Steinkohlekraftwerks stehenden Genehmigungs- und Zulassungsverfahren diese Bekanntmachung im Amtlichen Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern.

Die vorgenommenen Änderungen sind in der folgenden Übersicht markiert:

        Hinweis: Bei den kursiven Markierungen handelt es sich um Modifikationen innerhalb der ursprünglichen Textpassagen und Darstellungen; bei den fetten Markierungen handelt es sich um neue bzw. ergänzende Textpassagen und Darstellungen.

Kapitel 1 – Inhaltsverzeichnis

●       Inhaltsverzeichnis

Kapitel 2 – Antrag

●       Antrag auf Erlass eines Vorbescheides zur Errichtung und zum Betrieb eines Steinkohlekraftwerkes in Lubmin einschließlich einer 1. Teilgenehmigung

●       Antragsschreiben bezüglich Nachreichung noch ausstehender Unterlagen zum Antrag vom 1. Juni 2007

●       Antragsschreiben bezüglich Nachreichung weiterer Unterlagen zum Antrag vom 1. Juni 2007

●       Antrag auf permanente Grundwasserabsenkung

●       Entnahme von Wasser aus der Spandowerhagener Wiek zu Kühlzwecken und Nutzung als Prozesswasser (REA)

●       Einleitung von Kühlwasser über das Hafenbecken in den Greifswalder Bodden

●       Ableitung von Niederschlagswasser und Prozesswasser in das Hafenbecken

●       Bauzeitliche Grundwasserabsenkung

●       Nutzung von Grundwasser (EWN, dauerhafte Grundwasserabsenkung DONG) als Prozesswasser (Blockbetrieb)

●       Formblatt 1.1

●       Formblatt 1.2

●       Kurzdarstellung des Projektes

●       Vorbemerkung zu den "worst case"-Betrachtungen

Kapitel 3 – Angaben zum Anlagenstandort

●     Text – Kapitel 3

●       Topographische Karte 1 : 25.000

●       Luftbild

●       Grundstücksnachweis

○           Grenzniederschrift incl. Katasterplan

○           Grundbuch von Rubenow - Blatt 2

○           Grundbuch von Lubmin – Blatt 1046

○           Grundbuch von Lubmin – Blatt 1171

●       Lageplan

●       Ansichtsplan

●     3D-Lageplan

Kapitel 4 – Angaben zur Anlage und zum Anlagenbetrieb

●     Text – Kapitel 4

●       Gutachterliche Stellungnahme zur Umsetzung des Standes der Technik entsprechend § 3 Abs. 6 BImSchG

●       Pläne/Fließbilder

Kapitel 5 – Stoffe und Stoffmengen

●     Text – Kapitel 5

●       Formular 2.2 – 2.4

●       Stoffbewertung

●       Sicherheitsdatenblätter

Kapitel 6 – Emissionen, Luftschadstoffe und Schall

●     Text – Kapitel 6

●       Formular 2.5 – 2.9

●       Ermittlung der Schornsteinhöhe incl. Lageplan

●       Immissionsprognose Luftschadstoffe (+ Quellenplan)

●       Immissionsprognose Radioaktivität

●       Messbericht zu den orientierenden Messungen im Umfeld des Industriestandortes Lubmin 2006/07

●       Amtliches Gutachten –Qualifizierte Prüfung (QPR) der Übertragbarkeit einer Ausbreitungszeitreihe nach TA Luft 2002

●       Schallimmissionsprognose (+ Quellenplan)

Kapitel 7 – Anlagensicherheit – Angaben zur Störfallverordnung

●       Textteil – Kapitel 7

●       Formular 2.10 – 2.10b

●       Angaben zu Betriebsbereichen und zu den Störfallanlagen nach Maßgabe aus § 4 Abs. 2 der 9. BImSchV

●       Gutachten zu möglichen Auswirkungen von Havarien auf das ZLN

Kapitel 8 – Abfallverwertung und -beseitigung

●       Textteil Kapitel 8

●       Formular 2.11

Kapitel 9 – Brandschutz

●     Text -Kapitel 9

●       Formular 2.13 – 2.14

●       Gutachterliche Stellungnahme zum Brandschutz

Kapitel 10 – Aussagen zum Arbeitnehmerschutz

●     Text – Kapitel 10

●       Formular 2.15, 2.17

●       Sicherheitstechnische Stellungnahme

Kapitel 11 – Wasser- und Abwasserwirtschaft

●     Text – Kapitel 11

●       Formular 2.18. 2.20, 2.21

●       Prognose der Ausbreitung von Abwärme aus Kraftwerken im Greifswalder Bodden

●       Übersichtdarstellung zur Gewässerbenutzung

●       Gutachterliche Stellungnahme zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

●       Geotechnischer Bericht

●       Machbarkeitsstudie – Errichtung einer Grundwasserabsenkungsanlage

●       Grobermittlung Gesamtregenwasserabfluss

●       Baugrundgutachten

●       Wasserbilanz

●       Kurzbeschreibung Ver- und Entsorgungsleitungen

Kapitel 12 – Energieeffizienz

●     Text – Kapitel 12

Kapitel 13 – Angaben zu Maßnahmen nach Betriebseinstellung

●     Text – Kapitel 13

Kapitel 14 – Umweltverträglichkeitsuntersuchung

●       Erläuterungsbericht – Textfassung

●       Erläuterungsbericht – Planunterlagen

●       Erläuterungsbericht – Anlagen

○           Anhang I – Anlage 1 Biotoptypen

○           Anhang I – Anlage 2 Vogelarten

○           Anhang I – Anlage 3 Makrozoobenthos

○           Anhang I – Anlage 4 Prüfung der Anforderungen gemäß WRRL

○           Anhang II – Anlage 1
Kurzdarstellung der Anlage und des Anlagenbetriebes für die "Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerkes Greifswald"

○           Anhang II – Anlage 2
Visualisierung des geplanten Steinkohlekraftwerks am Standort Lubmin für die "Errichtung und Betrieb des Steinkohlekraftwerk Greifswald"

●   Anhang 1 Geographische Lage der ausgewählten Beobachtungspunkte

●   Anhang 2 – Anlage 1 Fotodokumentation

●   Anhang 2– Anlage 2 Möglichkeiten der Farbgestaltung

●   Anhang 3 Visualisierungen mit ursprünglichem Schornsteindesign (IST/Plan)

●   Anhang 4 Visualisierungen mit optimiertem Schornsteindesign (IST/Plan)

○           Anhang II – Anlage 3
Nachtvisualisierung des geplanten Steinkohlekraftwerks am Standort Lubmin

●   Anhang 1 Nachtvisualisierung der geplanten Anlage (IST/Plan)

●   Anhang 2 Literaturrecherche

○           Anhang II – Anlage 4
Stellungnahme zur Eignung vorhandener Unterlagen für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung des geplanten Vorhabens "Steinkohlekraftwerk Lubmin" hinsichtlich des SPA Greifswalder Bodden

○           Anhang II – Anlage 5
Ergebnisse der selektiven Brutvogelrevier-Kartierung in ausgewählten Bereichen des SPA Greifswalder Bodden und SPA 34

○           Anhang II – Anlage 6
Bestandsbeschreibung, Beschreibung von marinbiologischen Tätigkeiten im Raum Lubmin, Struck und Spandowerhagener Wiek

○           Anhang II – Anlage 7
Mögliche Auswirkungen von Temperaturerhöhungen auf benthische Lebensgemeinschaften im südlichen Greifswalder Bodden (Raum Lubmin, Struck)

○           Anhang II – Anlage 8
Einschätzung der Machbarkeit für Aussagen des Einflusses der Boddenerwärmung und der Kühlwasserentnahme auf geschützte Fische und Rundmäuler, Broderstorf

○           Anhang II –Anlage 9
Konzepterstellung Untersuchung von Jungfischen, Larven und Fischeiern im Bereich Lubmin, Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 10
Mögliche Auswirkungen auf den Heringsbestand des Greifswalder Boddens durch die Rippenqualle (Mnemiopsis leidyi A. Agassiz 1865) sowie durch den Einfluss der Temperatur, Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 11
Darstellung der Daten- und Informationsgrundlage zum Wanderverhalten der Finte, Neunaugen und Störe im Peenestrom, Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 12
Darstellung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen von Ansaugverlusten, Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 13
Konzeptdarstellung Untersuchung der Makrophyten im Greifswalder Bodden (Lubmin) und in vergleichbaren Referenzgebieten, Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 14
Übersicht zur Monitoringempfehlung Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 15
Fischereigutachten Greifswalder Bodden Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 16
Zur Belastung der marinen Umwelt mit Quecksilber und weiteren prioritären Schwermetallen, Emission, Akkumulation und Politikkonzepte zur Verminderung der Belastung, Broderstorf

○           Anhang II – Anlage 17.1 Kartierungsbericht potenzielle Fledermausquartiere auf dem Baufeld des geplanten SKW, Görmin

○           Anhang II – Anlage 17.2
Kartierungsbericht potenzielle Fledermausquartiere im Bereich der geplanten Kabeltrasse, Görmin

○           Anhang II – Anlage 17.3
Gutachterliche Stellungnahme zum Einfluss von Beleuchtung des SKW auf Fledermäuse, Görmin

○           Anhang II – Anlage 18
Ergänzende gutachterliche Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen vorhabensbedingter Immissionen im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage auf die Anerkennung der Gemeinden als Kur- und Erholungsort

○           Anhang II – Anlage 19
Sondergutachten zu möglichen Auswirkungen des geplanten Betriebes eines 3.700-MWth-Kraftwerkes am Standort Lubmin auf die Wasserqualität im Greifswalder Bodden

○           Anhang II – Anlage 20

○           Einleitung von Kühlwasser des DONG Energy A/S Kraftwerks "Greifswald", Deutschland, Auswirkungen auf die Qualität des Badewassers in Hinsicht auf Vibrio vulnificus und Legionella pneumophila

○           Anhang II – Anlage 21
Einfluss einer Warmwassereinleitung auf Phytoplankton im Greifswalder Bodden

●       FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)
für das EU-Vogelschutzgebiet "Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund"

●       FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)
für das FFH-Gebiet "Greifswalder Bodden, Teile des Strelasundes und der Nordspitze Usedom"

●       FFH-Vorprüfung (FFH-VVP)
für das FFH-Gebiet DE 1749-302 "Greifswalder Boddenrandschwelle und Teile der Pommerschen Bucht"

●       FFH-Vorprüfung
für das SPA-Gebiet DE 1949-401 "Peenestrom und Achterwasser"

●       FFH-Vorprüfung
für das FFH-Gebiet DE 2049-302 "Peeneunterlauf, Peenestrom, Achterwasser und Kleines Haff"

●       FFH-Vorprüfung (FFH-VVP)
für das SPA Gebiet DE 1649-401 "Westliche Pommersche Bucht"

●       Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

●       Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)

●       FFH-Ausnahmeprüfung nach § 34 BNatSchG
für das FFH-Gebiet "Greifswalder Bodden, Teile des Strelasunds und der Nordspitze Usedom"

●       FFH-Ausnahmeprüfung
nach § 34 BNatSchG für das SPA-Gebiet "Greifswalder Bodden und südlicher Strelasund" (DE 1747- 402)

●       Unterlage für eine Ausnahmegenehmigung nach
§ 20 LNatG M-V

Kapitel 15 – Bauunterlagen

●     Text – Kapitel 15

●     3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
Übersichtsplan

●       Baugrundgutachten

●       Übersichtspläne/Lagepläne

Kapitel 16 – Bauunterlagen zur ersten Bauphase

●     Text – Kapitel 16

●       Geländeregulierung

Der Antrag und die geänderten Antragsunterlagen sind in der Zeit vom 1. August bis einschließlich 1. September 2008 zur Einsichtnahme ausgelegt im:

1.     Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Stralsund
     Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
     Badenstraße 18
     18439 Stralsund

     Mo., Mi., Do.     von 8.00 - 16.30 Uhr
     Di.                   von 8.00 - 17.00 Uhr
     Fr.                    von 8.00 - 14.00 Uhr

2.     Staatlichen Amt für Umwelt und Natur Ueckermünde
     Kastanienallee 13
     17373 Ueckermünde

     Mo. bis Do.     von 8.00 - 16.30 Uhr
     Fr.                    von 8.00 - 14.00 Uhr

3.    Landesamt für Umwelt, Naturschutz und
    Geologie Mecklenburg-Vorpommern
    Goldenbergerstr. 12
    18273 Güstrow
     Mo. - Do.     von 8.00 - 17.00 Uhr
     Fr.                    von 8.00 - 13.00 Uhr

4.  Amt Lubmin
     Geschwister-Scholl-Weg 15
     17509 Lubmin

     Mo.                  von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
     Di.                   von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
     Mi.                   von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 15.00 Uhr
     Do.                   von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
     Fr.                    von 7.00 - 12.00 Uhr

5.  Amt Usedom Nord
     Möwenstraße 1
     17454 Ostseebad Zinnowitz

     Mo. - Mi.         von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 16.00 Uhr
     Do.                   von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 18.00 Uhr
     Fr.                    von 7.00 - 12.00 Uhr

6.  Amt Mönchgut-Granitz
     Göhrener Weg 1
     18586 Ostseebad Baabe

     Mo., Mi., Do.     von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
     Di.                   von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
     Fr.                    von 7.00 - 12.00 Uhr

7.  Amt Bergen auf Rügen
     Markt 5 - 6
     18528 Bergen auf Rügen

     Mo., Mi., Do.     von 7.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr
     Di.                   von 7.00 - 12.00 und 13.30 - 18.00 Uhr
     Fr.                    von 7.00 - 12.00 Uhr

8.  Amt Züssow
     Dorfstraße 6
     17495 Züssow

     Mo., Mi.         von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 16.00 Uhr
     Di.                   von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 18.00 Uhr
     Do.                   von 7.00 - 12.00 und 12.30 - 16.30 Uhr
     Fr.                    von 7.00 - 12.00 Uhr

9.  Amt Am Peenestrom
     Burgstraße 6
     17438 Wolgast

     Mo., Mi., Do.     von 7.30 - 16.00 Uhr
     Di.                   von 7.30 - 18.00 Uhr
     Fr.                    von 7.30 - 12.00 Uhr

10. Amt Anklam-Land
     Rebelower Damm 2
     17392 Spantekow

     Mo., Mi., Do.     von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
     Di.                   von 7.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
     Fr.                    von 7.00 - 12.00 Uhr

11. Amt Recknitz-Trebeltal
     Karl-Marx-Straße 18
    18465 Tribsees 

     Mo., Mi., Do.     von 7.00 - 16.00 Uhr
     Di.                   von 7.00 - 18.00 Uhr
     Fr.                    von 7.00 - 12.00 Uhr

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 VwVfG bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (also in der Zeit vom 1. August bis einschließlich 15. September 2008) Einwendungen erheben. Einwendungen können innerhalb der Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in den o. g. Behörden erhoben werden.
Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.
Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Der mit Bekanntmachung vom 21. April 2008 im Amtlichen Anzeiger – Beilage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern S. 457 und vom 14. April 2008 im Internet auf der Webseite des StAUN Stralsund, in der Gesamtausgabe der Ostseezeitung und im Nordkurier/Anzeigenkurier verlegte Erörterungstermin wird hiermit neu bekannt gemacht.

        Hinweis:
Die im Rahmen der bereits erfolgten Öffentlichkeitsbeteiligung form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben bleiben gültig.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, zusammen mit den im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen

                        am 13. November 2008 ab 10.00 Uhr
                        und, falls erforderlich, an den folgenden Werktagen,
                        jeweils ab 10.00 Uhr erörtert.

Der Sitzungsort wird gemäß§ 9 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 6 VwVfG zum frühestmöglichen Zeitpunkt in gleicher Weise öffentlich bekannt gemacht .

Neben den Einwendern sind auch die Betroffenen zur Teilnahme und Erörterung berechtigt.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.