Verbrennungsmotoranlage der agratec AG in Grimmen

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 14.07.2008

Nr.B17  | 14.07.2008  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die agratec AG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur energetischen Nutzung von Biogas in Verbindung mit einer Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 2,6 MW am Standort Grimmen, Gemarkung Grimmen, Flur 3, Flurstück 163/6 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragt.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund als zuständige Genehmigungs-behörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzrechtes entscheiden.