Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Verflüssigungsanlage sowie Zusammenlegung und Umstrukturierung der vorhandenen Biogasanlagen am Standort Schmuggerow

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.B 510  | 22.04.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 22.04.2024

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 2 und 3 BImSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274) in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der 9. BImSchV in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001) in der zurzeit gültigen Fassung gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 8.6.3.1 EG-60.040/23-52 vom 28.03.2024 wurde der Biostrom Schmuggerow GmbH & Co. KG, Schmuggerow 64 B, 17398 Ducherow OT Schmuggerow die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Biogasanlage Schmuggerow erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

  • Entscheidungsinhalt
    • Der Firma Biostrom Schmuggerow GmbH & Co. KG mit Sitz in 17398 Ducherow, Schmuggerow 64 B wird auf ihren Antrag vom 26.07.2023 in der Fassung vom 27.03.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16 Absatz 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der genehmigten Biogasanlage auf dem Grundstück der Gemarkung Schmuggerow, Flur 2, Flurstücke 59/9 und 60/10 in 17398 Ducherow OT Schmuggerow
    • Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Verflüssigungsanlage sowie die Zusammenlegung und Umstrukturierung der vorhandenen Biogasanlagen einschließlich der dazugehörigen Nebeneinrichtungen, bestehend im Einzelnen aus:
  • Zusammenlegung und Umstrukturierung der beiden vorhandenen Biogasanlagen
  • Umnutzung vorhandener Behälter und Erneuerung der Zeltdächer dieser Behälter
  • Erneuerung der Feststoffeinträge
  • Errichtung von zwei zusätzlichen Gärrestlagerbehältern und eines Vorlagebehälters
  • Errichtung einer Lagerhalle zur Lagerung von Geflügelmist
  • Errichtung eines Sozialgebäudes mit Unterbringung der Blockheizkraftwerke
  • Stilllegung von zwei Blockheizkraftwerken sowie der Gärrestetrocknungsanlage
  • Errichtung einer Biogasaufbereitungs- und LNG-Verflüssigungsanlage
    • Die Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V ein.
    • Die Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG die Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 BetrSichV ein.
    • Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Biostrom Schmuggerow GmbH & Co. KG. Über die Höhe der Kosten ergeht ein gesonderter Kostenfestsetzungsbescheid.

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern in Stralsund erhoben werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Adressaten ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.

Die Einsicht der Unterlagen in Papierform kann im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Dienststelle Stralsund, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, in der Zeit vom 23.04.2024 bis 07.05.2024 während der Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. von 07.00 – 15.30 Uhr
Die. von 07.00 – 17.00 Uhr
Fr. von 07.00 – 14.00 Uhr

wahrgenommen werden.

Darüber hinaus wird der Bescheid auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern unter folgendem Link:

http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/

öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Absatz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund oder elektronisch unter der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de bei vollständiger Namens- und Adressangabe angefordert werden.