Biogasanlage Brüsewitz

Nr.B26  | 30.08.2011  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vom 30. August 2011

Die Betriebsgesellschaft mbH & Co. Biogasanlage Brüsewitz KG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1.301 kW und einer Anlage zur Lagerung brennbarer Gase in Behältern von 3 Tonnen bis weniger als 30 Tonnen am Standort Gemeinde Brüsewitz,Gemarkung Groß Brütz, Flur 1, Flurstück 44/39 und 44/40.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 sowie Nummer 9.1.4 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.