Wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Tiefkühlnahrungsmittel (Pizza) am Standort Wittenburg
Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 30. September 2024
Die Dr. Oetker Tiefkühlprodukte Wittenburg KG plant am Standort 19243 Wittenburg, Südring 1, Gemarkung Wittenburg, Flur 8, Flurstücke 87/22 und div., Landkreis Ludwigslust-Parchim, folgende wesentliche Änderung an der bestehenden Anlage:
- Erhöhung der Produktionskapazität von 412,1 t/Tag um 137,9 t/Tag auf insgesamt 550 t/Tag
- Betrieb aller bestehenden Produktionslinien von Sonntagabend bis Freitagabend im 3-Schichtmodus inklusive Optimierung der Linieneffizienz
- Eine Errichtung von weiteren Fertigungsanlagen oder Gebäudeteilen ist durch die Anhebung der Auslastung nicht erforderlich
Die Änderung der Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2025 umgesetzt werden.
Für das Ändern und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).
Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist in einem Genehmigungsverfahren gemäß § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden.
Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen sowie Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen, erfolgt vom 07.10.2024 bis einschließlich 06.11.2024 zu den angegebenen Zeiten im
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag: 7:30 - 15:30 Uhr
Freitag: 7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 07.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024 schriftlich beim:
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
oder per E-Mail an:
StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de
unter dem Betreff: „Einwendung Dr. Oetker Wittenburg“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.