Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Grevesmühlen (WKA Grevesmühlen III) Bekanntmachung Genehmigungsbescheid

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) nach § 21a Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) vom 12.08.2024

Nr.B 66/24  | 12.08.2024  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die WIND-projekt GmbH & Co. 47. Betriebs-KG (Sitz: Seestraße 71a, 18211 Börgerende) erhielt mit Datum vom 06.06.2024 die Genehmigung für oben genanntes Vorhaben
(Gez.: 22/24).

 

Der verfügende Teil des Genehmigungsbescheids hat folgenden Wortlaut:

 

  1. Nach Maßgabe der geprüften Antragsunterlagen, unbeschadet der auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhender Ansprüche Dritter, wird der WIND-projekt GmbH & Co. 47. Betriebs-KG die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) des Typs NORDEX N175/6.X 179 TCS mit Serrations mit einer Nabenhöhe von 179 m, einem Rotordurchmesser von 175m und einer Nennleistung von 6,8 MW an nachfolgend genannten Standort

23936 Grevesmühlen, Gemarkung Santow

 

mit den Standortkoordinaten[1]

Bezeichnung

Flur

Flurstück

 

Rechtswert

Hochwert

WKA 5

1

179

 

33248192

5977715

            erteilt.

  1. Die Genehmigung erstreckt sich auf einen Prototyp, welcher im Beurteilungszeitraum „tags“ im Betriebsmodus Mode 0 mit einem maximal zulässigen Schallleistungspegel von Lemax 108,6 dB(A) und im Beurteilungszeitraum „nachts“ im Betriebsmodus Mode 11 mit einem maximal zulässigen Schallleistungspegel von Lemax 101,7 dB(A) betrieben werden darf.
  2. Die unter C. aufgeführten Nebenbestimmungen sind Bestandteil dieses Tenors.
  3. Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen C.III.2., C.III.3., C.III.4.1. – C.III.4.16., C.III.4.20., C.III.4.21., C.III.5., C.III.7., C.III.8., C.III.9. und C.III.10. wird angeordnet.
  4. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Alleenschutz nach § 19 NatSchAG M-V, betreffend fünf Straßenalleebäume, die aufgrund der geplanten Zuwegung gefällt werden müssen, wird erteilt.
  5. Die Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum gesetzlichen Biotopschutz nach § 20 NatSchAG M-V, betreffend mittelbar 2.204 m2 des Biotops VWN - Feuchtgebüsch eutropher Moor- und Sumpfstandorte und 1.463 m2 des Biotops VGR - Grasiges Großseggenried, wird erteilt.

 

Die Genehmigung wurde mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides einschließlich seiner Begründung wird gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG nach der Bekanntmachung für zwei Wochen zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt vom 13.08.2024 bis einschließlich 27.08.2024 zu den angegebenen Zeiten im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft

 

Montag bis Donnerstag:        7:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                                   7:30 - 12:00 Uhr

Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

 

Darüber hinaus erfolgt sie online auf der Homepage des StALU WM

 

http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

 

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten als bekanntgemacht und zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

 

[1] Bezugssystem ETRS 89 – UTM Koordinate Zone 33.