Errichtung und Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) am Standort Wöbbelin (WKA Wöbbelin II) Bekanntmachung Verlegung Erörterungstermin

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Vom 17. Juli 2023

Nr.B 63/23  | 17.07.2023  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Die NaturStromVersorgung Wöbbelin GmbH & Co. KG (Am Sportplatz 3, 19288 Wöbbelin) plant die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage (WKA) in 19288 Wöbbelin, Gemarkung Wöbbelin, Flur 4, Flurstück 123/1. Geplant ist eine WKA vom Typ Enercon E-138 EP3 E2 mit einer Gesamthöhe von 199,4 m und einer Nennleistung von 4,2 MW.

 

Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.

 

Der im Amtlichen Anzeiger, der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, vom 11. April 2023 (AmtsBL. M-V/AAz. 2023 S. 176) und auf der Internetseite des StALU WM anberaumte Ort für den Erörterungstermin wird verlegt.

Der Erörterungstermin findet

am 1. August 2023 ab 9:00 Uhr

 

im StALU Westmecklenburg, 3. OG, Beratungsraum 325

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

und, falls erforderlich, am Folgetag statt.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Absatz 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.