Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet 35/18 „Gischow“, Gemarkung Gischow, Bekanntmachung Online-Konsultation
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 sowie § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) und § 5 Abs. 2, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.03.2023
Die Erneuerbare Energie Mecklenburg GmbH & Co. KG (Leibnizplatz 1, 18055 Rostock) plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen im Windeignungsgebiet 35/18 „Gischow“ in der Gemarkung Gischow, Flur 2, Flurstücke 47 und 45 sowie in der Gemarkung Burow, Flur 1, Flurstück 134. Geplant sind Anlagen vom Typ Vestas V150-4.0/4.2 MW mit einer Nennleistung von 4.0/4.2 MW und einer Gesamthöhe von 244 m.
Die Anlagen sollen voraussichtlich im 3. Quartal 2019 in Betrieb genommen werden.
Gemäß § 5 Abs. 2, 3 und 4 des PlanSiG wird eine Online-Konsultation in der Zeit vom 27.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 durchgeführt.
Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die zu behandelnden Informationen ab dem 27.03.2023 über
die Internetseite des StALU WM (http://www.stalu-mv.de/wm/Service/Presse_Bekanntmachungen/), ganz unten als Anhang zur Bekanntmachung,
sowie über
das UVP Portal der Länder (www.uvp-verbund.de/portal) unter dem Suchbegriff „WKA Gischow l“ zugänglich gemacht.
Die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen, die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU WM weist darauf hin, dass auch der E-Mail-SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU WM geprüft werden sollte. Die persönliche Benachrichtigung enthält Informationen zur individuellen Einwendernummer, zum Einwendungskatalog sowie zum konkreten Procedere.
Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, ihre Einwendung gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 17.04.2023 schriftlich beim StALU WM (Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg; Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft; Bleicherufer 13; 19053 Schwerin) oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Gischow l“ mittels eines beigefügten unterschriebenen Dokuments (z.B. als PDF) zu erläutern.
Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Äußerungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Äußerungen und Stellungnahmen im Rahmen der Online-Konsultation eröffnen keine neuen, zusätzlichen Einwendungsmöglichkeiten. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt.
Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht selbständig anfechtbar.