Errichtung und Betrieb von drei Windkraftanlagen des Typs Nordex N163-6.8 MW innerhalb des WEG 24/2015 Blesewitz

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Nr.B 549  | 10.02.2025  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG i. V. m. § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers gem. § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 BImSchG

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid Nr. 1.6.2V-60.032/22-51 vom 20.12.2024 wurde der Fa. UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1, 01662 Meißen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG i.V.m. § 6 WindBG zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im vereinfachten Verfahren gemäß § 19 BImSchG erteilt. 

Der verfügende Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung hat folgenden Wortlaut:

I. Entscheidung

Der Fa. UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG wird unbeschadet der Rechte Dritter auf Antrag vom 10.06.2022, Posteingang am 14.06.2022, zuletzt ergänzt am 27.02.2023, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen (WEA) gemäß § 4 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erteilt. 

  1. Genehmigungsgegenstand

Die Genehmigung beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb von 3 WEA des Typs Nordex N163-6.8 MW am Standort der Gemeinde Postlow, innerhalb des Windenergiegebietes (WEG) 24/2015, entsprechend der nachstehenden Daten: 

                    Bauliche Angaben:

                    WEA-Bezeichnung:                    WEA 1

                    Typ:                                           Nordex N163-6.8 MW mit STE (Serrated

                                                                     trailing edges)

                    Nabenhöhe:                               164,00 m (+ 0,9 m Fundamenterhöhung)

                    Rotordurchmesser:                     163,00 m     

                    Gesamthöhe über Grund:            246,4 m  

                    Nennleistung:                             6,8 MW    

 

                    WEA-Bezeichnung:                    WEA 2

                    Typ:                                           Nordex N163-6.8 MW mit STE (Serrated

                                                                     trailing edges)

                    Nabenhöhe:                               164,00 m (+ 0,9 m Fundamenterhöhung)

                    Rotordurchmesser:                     163,00 m     

                    Gesamthöhe über Grund:            246,4 m  

                    Nennleistung:                             6,8 MW    

 

                    WEA-Bezeichnung:                    WEA 3

                    Typ:                                           Nordex N163-6.8 MW mit STE (Serrated

                                                                     trailing edges)

                    Nabenhöhe:                               164,00 m (+ 0,9 m Fundamenterhöhung)

                    Rotordurchmesser:                     163,00 m     

                    Gesamthöhe über Grund:            246,4 m  

                    Nennleistung:                             6,8 MW     

 

                    Tabelle 1: Standortdaten der WEA 

WEA

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rechtswert a)

Hochwert a)

1

Görke A

1

2/4

33408038

5966794

2

Görke A

1

2/6

33408449

5966597

3

Görke A

1

2/5

33408713

5966808

  1. a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM, Zone 33

Eingeschlossen in die Genehmigung sind die zur Errichtung und zum Betrieb der zu den genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und die windparkinterne Verkabelung.

Die Genehmigung erfolgt für den Dauerbetrieb der WEA, täglich von 0.00 – 24.00 Uhr mit Einschränkungen entsprechend den modifizierten Nebenbestimmungen nach Ziffern I.2.4.3, I.2.4.4, I.2.4.10, I.2.11.11 (bzw. I.2.11.12), I.2.11.13 und I.2.11.16 des Genehmigungsbescheides (Schall, Schattenwurf, Artenschutz).

Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein (§ 13 BImSchG): 

  • die Baugenehmigung gemäß § 72 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V),
  • die Zustimmung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG),
  • Die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft nach § 12 Abs. 6 NatSchAG M-V (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V). 

Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen sowie nach Maßgabe der Antragsunterlagen und sonstigen Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides und maßgebend für dessen Ausführung, soweit nicht durch die Nebenbestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.

Die Kosten des Genehmigungsverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, 18439 Stralsund erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen. 

Durch den Adressaten dieses Bescheides kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO Klage beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden. 

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Zulassung gestellt und begründet werden. 

Die Einsicht des gesamten Genehmigungsbescheides (inkl. Begründung) kann über die Internetseite des Staatlichen Amts für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/, in der Zeit vom 11.02.2025 bis 24.02.2025, wahrgenommen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten wird ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. 

Gemäß § 10 Absatz 8 Satz 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.