Wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage gem. § 16 Abs. 1 BImSchG der Buss & Buss Spezialmetalle GmbH mit Sitz in 18551 Sagard, Sassnitzer Straße 10

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 517  | 03.06.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Antrag vom 27.12.2023, in der mit Posteingang am 18.03.2024 zuletzt ergänzten Fassung die Buss & Buss Spezialmetalle GmbH mit Sitz in 18551 Sagard, Sassnitzer Straße 10 einen Antrag auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Die beantragte wesentliche Änderung umfasst Änderungen an den folgenden genehmigten Anlagenteilen bzw. Betriebseinheiten:

  • Stilllegung des Induktionsofens,
  • Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Reduktionsofens,
  • Optimierung und Erweiterung der Rhenium-Gewinnung,
  • Änderung der Stickstoffgewinnung und Verzicht auf den Stickstofftank,
  • Stilllegung der Nickel-/Cobalt-Fällung.

Das Vorhaben beinhaltet zudem die Nutzung einer Mehrzweckhalle auf dem Flurstück 50/9, Flur 7, in der Gemarkung Sagard. Die Nutzung umfasst:

  • Schaffung neuer Lagerflächen zur besseren Getrenntlagerung von Stoffen,
  • Schaffung neuer WHG-Flächen zur Lagerung wassergefährdender, insbesondere temperaturempfindlicher Stoffe,
  • Schaffung neuer Abstellflächen zum Schutz von Flurförderfahrzeugen,
  • Errichtung und Betrieb neuer Arbeitsbereiche zur Vor- und Nachbereitung von eingehenden und ausgehenden Abfällen bzw. Produkten,
  • Errichtung und Betrieb eines zusätzlichen Elektronenstrahlofens,
  • Errichtung der notwendigen sanitären Einrichtungen (Sanitärcontainer mit Umkleide- und Pausenraum),
  • Verlagerung der Mitarbeiter- und Gästeparkplätze auf das vorgelagerte Gelände der der Mehrzweckhalle.

Der Standort der Anlage befindet sich im Landkreis Vorpommern-Rügen in 18551 Sagard in der Gemarkung Sagard, Flur 7, Flurstücke 90/9, 90/14, 50/9 und 50/31.

Das Vorhaben ist gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 4.1.16 G/E, 8.10.1.2 V, 8.12.1.2 V und 8.12.2 V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, genehmigungsbedürftig.

Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).

Gleichfalls wurde für die Installation der oben genannten neuen Anlagenkomponenten ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG sowie auf Zulassung des vorzeitigen Betriebs gemäß § 8a Abs. 3 BImSchG gestellt.

Das Vorhaben unterliegt gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. Nr. 4.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist, der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 und 4 BImSchG und §§ 8 bis 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 4 bis 4 e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente: 

Anlage Nr.

Titel

1

Antrag, Erläuterungen zum Antrag, Kurzbeschreibung etc.

2

Lagepläne

3

Anlage und Betrieb, einzelne Betriebseinheiten

4

Emissionen und Immissionen im Einwirkungsbereich der Anlage mit Aussagen zu staub-, gas- und aerosolförmigen luftverunreinigenden Stoffen, Geruchsemissionen und Schallemissionen, Betriebszustände und Quellen, Immissionsprognose Luftschadstoffe, Schallimmissionsprognose

5

Messung von Emissionen und Immissionen sowie Maßnahmen zur Emissionsminderung (Abluftreinigung etc.)

6

Anlagensicherheit (Explosionsschutzdokument, Gefährdungsbeurteilungen etc.)

7

Arbeitsschutz

8

Vorgesehene Maßnahmen für den Fall der Betriebseinstellung

9

Vorgesehene Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung oder Beseitigung von Abfällen

10

Abwasser

11

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Lagerung, Abfüllen/Umschlagen etc.)

12

Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz

13

Natur, Landschaft und Bodenschutz mit Aussagen zu Vorprüfung nach § 34 BNatschG sowie zur Erforderlichkeit eines Ausgangszustandsberichts

14

Umweltverträglichkeitsprüfung – Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls, Gutachterliche Stellungnahme zur Vorprüfung des Einzelfalls

15

Chemikaliensicherheit

Der Antrag und die zugehörigen Antragsunterlagen einschließlich der Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit werden vom 10.06.2024 bis einschließlich 09.07.2024 in folgenden Ämtern während folgender Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt:

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag           07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag         07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch        07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag     07:00 – 15:30 Uhr
Freitag            07:00 – 14:00 Uhr

Amt Nord-Rügen
Ernst-Thälmann-Straße 37
18551 Sagard

Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 – 16.00 Uhr
Dienstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Donnerstag 09.00 Uhr – 12.00 Uhr, 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 038302 – 8000

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 10.06.2024 bis einschließlich 09.08.2024 im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18, 18439 Stralsund,

und in der Amtsverwaltung, Amt Rügen Nord unter v. g. Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

Nach Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

am 09.10.2024 ab 09:30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt. Sollte die Durchführung des Erörterungstermins nicht erforderlich sein, wird dies gesondert bekannt gemacht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.