Genehmigung einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) am Standort 17509 Lubmin; Bescheid vom 14.01.2023; Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) am 06.02.2023 Hier: Berichtigung Rechtsbehelfsbelehrung

Berichtigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vom 15. Mai 2023

Nr.B 470  | 15.05.2023  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Berichtigte Rechtsbehelfsbelehrung zur Bekanntmachung vom 06.02.2023

Genehmigung einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) am Standort 17509 Lubmin; Bescheid vom 14.01.2023; Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 und 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) am 06.02.2023

Hier: Berichtigung Rechtsbehelfsbelehrung

Mit Bescheid vom 14.01.2023 wurde der Deutsche ReGas GmbH & Co. KGaA mit Sitz in 17509 Lubmin, Am Hafen 10, die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Anlage zur Speicherung und Regasifizierung von verflüssigtem Erdgas (FSRU-Anlage) erteilt.

Der Bescheid wurde am 06.02.2023 auf der Internetseite des StALU VP (https://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=187804&processor=processor.sa.pressemitteilung) sowie im Amtlichen Anzeiger des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Nr. 5/2023, S. 77) bekannt gemacht und kann dort weiterhin eingesehen werden. Eine Ausfertigung der Bescheide mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründungen und Anlagen (Antragsunterlagen) lagen in der Zeit vom 07.02.2023 bis einschließlich 20.02.2023 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft in der Ossenreyer Straße 56, 18439 Stralsund während der Dienstzeiten (Mo, Mi, Do.  7.00 - 15.30 Uhr; Di. 7.00 - 17.00 Uhr; Fr. 7.00 - 14.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

Der Bescheid enthielt eine Rechtsbehelfsbelehrung, die sich in Teilen als unrichtig erwies und hiermit wie folgt berichtigt wird:

Gegen diese Zulassungsentscheidung kann innerhalb eines Monats nach deren Zustellung Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, erhoben werden.

Gegen diese Zulassungsentscheidung kann durch den Adressaten innerhalb eines Monats nach deren Zustellung ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs. 1 S. 2 VwGO in Verbindung mit § 13a Nr. 1 GerStrukGAG MV Klage beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, erhoben werden.

Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 LNGG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen diese Zulassungsentscheidung keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage kann nur innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulassungsentscheidung beim Bundesverwaltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig, gestellt und begründet werden.