Errichtung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1,16 MW durch die Agrargesellschaft Kandelin GmbH am Standort Kandelin

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Stralsund nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 25.01.2010

Nr.B 60  | 08.02.2010  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Die Agrargesellschaft Kandelin GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage mit einer Kapazität von 1,16 MW Feuerungswärmeleistung (499 kW elektrische Leistung) am Standort Kandelin, Gemarkung Kandelin, Flur 1, Flurstück 112 und hat hierfür die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Bundes-Immisionsschutzgesetz beantragt.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Stralsund als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c Abs. 1 Satz 1 und 3 in Verbindung mit den Nummern 7.5.1 und 1.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723), durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissions-  schutz rechtes entscheiden.