Information zum Umgang mit gebrauchten Bahnschwellen

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Alte Bahnschwellen aus Holz werden wegen ihres rustikalen Aussehens, aber vor allem wegen ihrer nahezu unbegrenzten Haltbarkeit z.T. auch heute noch als ein ideales Baumaterial z. B. für die Gartengestaltung, als Umzäunung oder Bodenbelag geschätzt.

Die Schwellen wurden seinerzeit zum Schutz vor Verrottung und Schädlingsbefall mit teerölhaltigen Holzschutzmitteln behandelt, die das Holz sehr witterungsbeständig und haltbar machen. Besonders bei unmittelbarem Hautkontakt stellen derart behandelte Hölzer jedoch eine Gefahr für die Gesundheit dar. Teeröle, besonders das darin enthaltene Benzo(a)pyren, gelten als krebserregend. Bei Erwärmung, z.B. durch Sonneneinstrahlung, werden die Teerölbestandteile flüssiger und können als klebrig-zähe Masse „ausschwitzen“ und zu Geruchsbelästigungen führen. Empfindliche Personen können auf Teeröl mit Hautreizungen und Atembeschwerden reagieren. Aber auch bei sehr alten Bahnschwellen, die äußerlich keine Teerölanhaftungen zeigen, kann das gefährliche Benzo(a)pyren noch nachgewiesen werden.

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gebrauchte Bahnschwellen 2

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Da direkter Hautkontakt im privaten Bereich schwer auszuschließen ist, insbesondere wenn Kinder zugegen sind, dürfen bereits seit 1992 alte Bahnschwellen an private Endverbraucher weder verkauft noch verschenkt und von diesen auch nicht verwendet werden. Die gewerbliche Verwendung als Baumaterial war zunächst noch mit bestimmten Einschränkungen zulässig. Nachdem neuere Studien die hoch krebserregende Wirkung von Teeröl wissenschaftlich belegt haben, wurde die Gesetzgebung an den technischen Fortschritt angepasst und weiter verschärft.

Seit dem 1. September 2002 dürfen mit Teeröl behandelte Bahnschwellen nur noch ihrem ursprünglichen Zweck gemäß als Bahnschwelle wieder verwendet werden. Das Inverkehrbringen (Verkauf oder sonstige Abgabe) für andere Zwecke ist verboten und stellt einen Straftatbestand dar.

Leider ist aber festzustellen, dass immer noch alte Bahnschwellen rechtswidrig zum Verkauf oder zur kostenlosen Abgabe angeboten werden, z. B. auch über Internet-Auktionen. Die Kunden erwerben diese Produkte meist ohne zu wissen, dass Sie mit deren Verwendung gegen Verbote verstoßen und ihre Gesundheit gefährden. Aus Unkenntnis erworbene Bahnschwellen dürfen auf keinen Fall mehr verbaut werden. Man sollte sich an den Händler wenden, ihn auf die Rechtslage aufmerksam machen und eine Rücknahme verlangen.

Ein generelles Sanierungsgebot für früher eingebaute Schwellen hat der Gesetzgeber nicht aufgestellt. Bahnschwellen, die vor dem 01.09.2002 rechtmäßig verwendet wurden, können in der Regel belassen werden, wenn sie so eingebaut sind, dass von Ihnen keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Auf sensiblen Flächen wie Kinderspielplätzen und in Trinkwasserschutzgebieten oder auch in Innenräumen ist eine Entfernung jedoch unabhängig vom Einbaudatum grundsätzlich angezeigt. Nachträgliche Veränderungen an den verbauten Bahnschwellen, wie Bohren oder Sägen, sind generell zu unterlassen. Jeglicher Hautkontakt, besonders an Schnittstellen, sollte unbedingt vermieden werden. Wer seine Bahnschwellen entsorgen möchte oder muss, darf diese auf keinen Fall selbst verbrennen oder als Brennholz verwenden. Die Entsorgung darf nur von dazu berechtigten Firmen in dafür genehmigten Anlagen erfolgen.

Auskünfte zur Entsorgung erteilen das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Dienststelle Neubrandenburg, Dezernat 50 (Tel.0385-588 69 500) sowie die Umweltämter der Landkreise und der Stadt Neubrandenburg.