Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides ÄG 002/24
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid ÄG 002/24 vom 16.04.2024, Az StALU MS 51-571/1626-2/2023, wurde der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
1.1 Entscheidungsumfang
Der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen - WEA - vom Typ Nordex N149 5.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Leistung von je 5,7 MW im Windeignungsgebiet - WEG - Groß Luckow/Klein Luckow im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Groß Luckow, Gemarkung Groß Luckow, Flur 3, Flurstücke 1 und 8/2 erteilt.
1.2 Entscheidungsinhalt
Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:
WEA-Nr. |
WEA-Typ Nennleistung |
Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 |
Nabenhöhe Rotordurchmesser Gesamthöhe |
Gemarkung Flur Flurstück des WEA-Fundamentes |
„WEA 1“ |
Nordex N149 5.X 5,7 MW |
R 33421621 N 5933723 |
164,0 m 149,1 m 238,6 m |
Groß Luckow 3 8/2 |
„WEA 2“ |
Nordex N149 5.X 5,7 MW |
R 33421742 N 5934055 |
164,0 m 149,1 m 238,6 m |
Groß Luckow 3 1 |
Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.
1.3 Eingeschlossene Entscheidungen
Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen, insbesondere die Baugenehmigung, ein.
1.4 Entscheidungsunterlagen
Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln. Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c,4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:
Ordner 1
- Antrag |
Blätter 001 – 010 |
- Kurzbeschreibung |
Blätter 011 – 013 |
- Gegenüberstellung N149/4.0-4,5 - N149/5.X |
Blätter 014 – 016 |
- Anlage 1-Technische Beschreibung |
Blätter 017 – 027 |
- Anlage 2 |
Blätter 028 – 029 |
- Anlage 3 |
Blätter 030 – 032 |
- Anlage 4 |
Blätter 033 – 037 |
- Anlage 5 |
Blätter 038 – 100 |
- Anlage 6 |
Blätter 101 – 103 |
- Anlage 7 |
Blätter 104 – 123 |
- Anlage 8 |
Blätter 124 – 124 |
- Sonstiges |
Blätter 125 – 128 |
- Schallimmissionsprognose |
Blätter 129 – 138 |
- Sonstiges |
Blätter 139 – 148 |
- Bauantrag-/unterlagen |
Blätter 149 – 154 |
- Brandschutz |
Blätter 155 – 212 |
- Sonstiges |
Blätter 213 – 218 |
Die Genehmigung wurde unter Auflagen erteilt.
Für den Bescheid gilt folgende
2 Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.
Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.
3 Auslegung des Bescheids
Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 08.10.2024 (erster Tag) bis einschließlich 21.10.2024 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:
https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/
Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.