Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides ÄG 002/24

Bekanntmachung nach § 10 Absatz 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 36/24  | 07.10.2024  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Mit Bescheid ÄG 002/24 vom 16.04.2024, Az StALU MS 51-571/1626-2/2023, wurde der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen eine Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1.1    Entscheidungsumfang

Der wpd Windpark Groß Luckow GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen wird die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen - WEA - vom Typ Nordex N149 5.X mit einer Nabenhöhe von 164 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m und einer Leistung von je 5,7 MW im Windeignungsgebiet - WEG - Groß Luckow/Klein Luckow im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Groß Luckow, Gemarkung Groß Luckow, Flur 3, Flurstücke 1 und 8/2 erteilt.

1.2 Entscheidungsinhalt

Der Gegenstand der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beinhaltet die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen:

WEA-Nr.

WEA-Typ

Nennleistung

Standortkoordinaten nach ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33

Nabenhöhe

Rotordurchmesser

Gesamthöhe

Gemarkung

Flur

Flurstück des WEA-Fundamentes

„WEA 1“

Nordex N149 5.X

5,7 MW

R 33421621

N 5933723

164,0 m

149,1 m

238,6 m

Groß Luckow

3

8/2

„WEA 2“

Nordex N149 5.X

5,7 MW

R 33421742

N 5934055

164,0 m

149,1 m

238,6 m

Groß Luckow

3

1

Im Einzelnen ergibt sich der Umfang der von der Genehmigung erfassten Anlagen und Betriebsweisen aus den im Anhang zu diesem Bescheid aufgeführten Unterlagen. Diese Genehmigung wird nach Maßgabe der im Anhang aufgeführten Antragsunterlagen erteilt, sofern sich nicht durch nachstehende Anforderungen Änderungen ergeben.

1.3 Eingeschlossene Entscheidungen

Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG alle für das Vorhaben erforderlichen anlagenbezogenen Zulassungen, insbesondere die Baugenehmigung, ein.

 1.4 Entscheidungsunterlagen

Der Genehmigungsinhalt wird durch folgende Antragsunterlagen näher bestimmt, die als Anlagen Bestandteil des Bescheides sind, soweit der Tenor des Bescheides bzw. die zugehörigen Nebenbestimmungen nichts Abweichendes regeln. Als Entscheidungsunterlagen zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen lagen gemäß §§ 3, 4, 4a, 4b, 4c,4e, 5 der 9. BImSchV folgende Unterlagen vor:

Ordner 1

- Antrag

Blätter 001 – 010

- Kurzbeschreibung

Blätter 011 – 013

- Gegenüberstellung N149/4.0-4,5 - N149/5.X

Blätter 014 – 016

- Anlage 1-Technische Beschreibung

Blätter 017 – 027

- Anlage 2

Blätter 028 – 029

- Anlage 3    

Blätter 030 – 032

- Anlage 4

Blätter 033 – 037

- Anlage 5

Blätter 038 – 100

- Anlage 6

Blätter 101 – 103

- Anlage 7

Blätter 104 – 123

- Anlage 8

Blätter 124 – 124

- Sonstiges

Blätter 125 – 128

- Schallimmissionsprognose

Blätter 129 – 138

- Sonstiges  

Blätter 139 – 148

- Bauantrag-/unterlagen

Blätter 149 – 154

- Brandschutz

Blätter 155 – 212

- Sonstiges  

Blätter 213 – 218

Die Genehmigung wurde unter Auflagen erteilt.

Für den Bescheid gilt folgende

 

2       Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, einzulegen. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) kann durch den Antragsteller bei Entscheidungen nach § 4 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Gegen die Kostenentscheidung allein können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Dieser Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Ein Antrag eines Dritten auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.

 

3       Auslegung des Bescheids

Der Genehmigungsbescheid ist in der Zeit vom 08.10.2024 (erster Tag) bis einschließlich 21.10.2024 (letzter Tag) auf der Internetseite des Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte unter folgender Adresse einsehbar:

https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall schicken Sie bitte eine E-Mail an poststelle@stalums.mv-regierung.de.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.