Wesentliche Änderung der Biogasanlage Fürstenhagen
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG Veröffentlichung der Änderungsgenehmigung
Gemäß § 10 Abs. 8a des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (StALU MS) hiermit bekannt:
Mit dem Bescheid ÄG 005/24 vom 21.05.2024 wurde der Erste Bioenergie Fürstenhagen GmbH gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:
Der Erste Bioenergie Fürstenhagen GmbH, Milchstraße 15, 17258 Feldberger Seenlandschaft wird auf Antrag vom 10.07.2023 (Posteingang 13.07.2023), zuletzt ergänzt am 29.02.2024, gemäß § 16 BImSchG i. V. m. den Nummern 8.6.3.1 (EG), 1.2.2.2 (V), 9.1.1.2 (V) und 9.36 (V) des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) nachstehende Änderungsgenehmigung erteilt.
Entscheidungsumfang
Diese Änderungsgenehmigung umfasst die wesentliche Änderung der mit dem Bescheid G 036/11 vom 07.10.2011 genehmigten Biogasanlage in Fürstenhagen am Standort: Milchstraße 15, 17258 Feldberger Seenlandschaft OT Fürstenhagen, Gemarkung: Conow, Flur 5, Flurstücke:106/16, 107/16 und 107/7.
Diese Genehmigung beinhaltet:
- Erhöhung der Produktionskapazität von derzeit 11 Mio. Nm³/a auf 13,2 Mio. Nm³/a durch Erhöhung und Erweiterung des Inputs von 63.550 t/a (rd. 174 t/d) auf 84.500 t/a (rd. 231,5 t/d)
- Errichtung und Betrieb eines gasdicht abgedeckten Gärrestbehälters als Rundbehälter aus Stahlbetonfertigteilen mit einem Außendurchmesser von 41,82 m, einem Innendurchmesser von 41,47 m und einer Wandhöhe von 8,05 m. Der Behälter wird um 2,00 m in den Boden eingelassen. Das Bruttovolumen beträgt 10.873 m³. Das Nettofüllvolumen von 10.198 m³ ergibt sich unter Berücksichtigung von einem 0,4 m hohen Freibord und einem Restfüllstand von 0,1 m. Der Doppelmembrangasspeicher mit einer Außenmembranhöhe von 6,5 m über Behälteroberkante verfügt über ein maximales Füllvolumen von 3.866,30 m³. Die Lagerkapazität für Gülle/ Gärrest von derzeit 12.163 m³ erhöht sich auf 22.494 m³. Die Gaslagermenge der Gesamtanlage nach Nr. 9.1.1.2. (V) der 4. BImSchV erhöht sich von 7,142 t auf ca. 15,870 t
- Rückbau des vorhandenen Löschwasserbeckens und Ersatz durch die Errichtung von Löschwasserbrunnen sowie
- Errichtung einer Umwallung zum Rückhalt von Gärrest bei einer Leckage gemäß Blatt 366 bis 386 der Antragsunterlagen
Die maximale Biogaslagermenge nach der Störfallverordnung - 12. BImSchV am Anlagenstandort beträgt nach der Änderung 43.047 kg (nach der 12. BImSchV). Damit unterliegt die Biogasanlage weiterhin den Pflichten eines Betriebsbereiches der unteren Klasse nach der Störfallverordnung.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen und Auflagen erteilt.
Für den Bescheid gilt folgende
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7a, 17489 Greifswald erhoben werden.
Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.
Hinweis auf BVT-Merkblatt
Ein BVT-Merkblatt (Best available technique reference dokument - BREF) für Biogasanlagen liegt bisher nicht vor.
Abteilung 5, Dezernat 52