Nachholung der UVP für eine Windenergieanlage in Loitz

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)

Nr.AB 11/23  | 03.04.2023  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 03.04.2023

Mit Bescheid EB 001/23 vom 21.03.2023 wurde für die WPV Windpark Vorbein GmbH & Co. KG in Trantow ein Negativbescheid im nachgeholten UVP-Verfahren zu G 047/12 im Verfahren gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) im Bereich des Windeignungsgebietes Loitz/Vorbein im Landkreis Vorpommern-Greifswald erlassen, dessen verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

1       Entscheidungsumfang

1.1    Nach Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA) im Bereich des Windeignungsgebietes Loitz/Vorbein im Landkreis Vorpommern-Greifswald bleibt die Genehmigung gemäß Bescheid G 047/12 i.V.m. dem Änderungsbescheid ÄG 002/18 unverändert.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg einzulegen.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe durch den Genehmigungsinhaber ohne die Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 Abs.1 S.2 VwGO i. V. m. § 13a Nr.1 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsstrukturgesetzes M-V (GerStrukGAG MV) Klage beim Oberverwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald erhoben werden.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg erhoben werden.

 

Auslegung des Bescheids

Eine Ausfertigung des Ergänzungsbescheides EB 001/23 liegt in der Zeit vom 04.04.2023 bis einschließlich 19.04.2023 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von

            07:00 –15:30 Uhr    (dienstags bis 16:30, freitags bis 13:00 Uhr)

und zusätzlich bei der

            Stadt Loitz
            Lange Str. 83 Haus II Zimmer 5

            17121 Loitz

während der Sprechzeiten und zusätzlich

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 039998 - 15341

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg, (poststelle@stalums.mv-regierung.de) angefordert werden.

 

Dezernat 51