Planfeststellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 2 KrWG für die Erweiterung der Deponie in Rosenow
Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat am 03.05.2022 den Planfeststellungsbeschluss gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die wesentliche Änderung der Abfallentsorgungsanlage „Deponie Rosenow“ durch die Errichtung und den Betrieb eines Deponieerweiterungsabschnittes des „Nordpolders“ der Deponieklasse II (DK II) gemäß Deponieverordnung erteilt.
Der schon bestehende Nordpolder der Deponie wird in westliche und südliche Richtung erweitert. Auf einer Fläche von ca. 18 ha wird ein zusätzliches Einlagerungsvolumen von 3,35 Mio. m³ geschaffen.
Dem Planfeststellungsbeschluss ging ein Planfeststellungsverfahren gem. § 35 Abs. 2 KrWG und eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus. Er wird allen bekannten Beteiligten und Einwendern gem. § 74 Abs. 4 Satz 1 VwVfG zugestellt.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung liegen zwei Wochen im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Neustrelitzer Str. 120, Block D, Etage 4 (Zimmer 428 o. 429), 17033 Neubrandenburg nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten
montags, mittwochs und donnerstags 7:00 – 15:30 Uhr
dienstags 7:00 – 16:30 Uhr
freitags 7:00 – 13:00 Uhr
und zusätzlich im Amt Stavenhagen in 17153 Stavenhagen, Neue Straße 35 im Zimmer 12 während der Sprechzeiten
montags 8:00 – 12:00 Uhr
dienstags 8:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags 8:00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
freitags 8:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus. Außerhalb der Dienst- und Sprechzeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Absprache möglich (Amt Stavenhagen 039954 / 283 - 611 oder 601 und StALU MS 0395 / 38069 – 503 oder 501).
Die Auslegung beginnt am 15.06.2022 und endet mit Ablauf des 29.06.2022. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gem. § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Eine Ausfertigung des Beschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans liegt innerhalb des o.g. Auslegungszeitraum auch auf der Homepage des StALU MS (www.stalu-mv.de/ms) im Bereich „Service/Planunterlagen-Erweiterung-Deponie-Rosenow“ unter dem Link https://www.stalu-mv.de/ms/Service/Planunterlagen-Erweiterung-Deponie-Rosenow aus.
Neubrandenburg, den 13.06.2022