Änderung der Biogasanlage der Gut Miekenhagen Brüns GmbH & Co. KG am Stand-ort Radegast
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Gut Miekenhagen Brüns GmbH & Co. KG mit Bescheid vom 20.02.2024 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Biogasanlage am Betriebsstandort Radegast (Gemarkung Radegast, Flur 3, Flurstücke 4/2, 4/3 und 4/4) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf der Grundlage des § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 8.6.3.1 (Verfahrensart GE), 9.1.1.2 sowie Nr. 9.36 (Verfahrensarten V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie § 1 Abs. 2 der 4. BImSchV wird auf Antrag der Gut Miekenhagen Brüns GmbH & Co. KG, An der Mosterei 2 in 18239 Radegast vom 15.06.2020 (Posteingang im StALU MM, Rostock am 30.06.2020) und nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 25.09.2020 (Eingang der Nachforderung) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage Radegast durch:
- Erweiterung der bisher genehmigten Inputstoffe um Getreide/Triticale und Zuckerrüben und Anpassung der Mengen
- Erhöhung der gesamten Inputmenge von 70,41 t/d (25.700 t/a) auf 116,50 t/d (42.500 t/a) und damit Überschreitung der Mengenschwelle gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV von 100 t/d (IED-Anlage)
- Erhöhung der produzierten Biogasmenge von 1,45 Mio. Nm³/a auf 1,68 Mio. Nm³/a
- Erfassung des an der Anmischgrube entstehenden H2S-haltigen Gases und dessen gefahrlose Abführung
auf dem Grundstück in 18239 Radegast
Gemarkung |
Radegast |
Flur |
3 |
Flurstücke |
4/2, 4/3 und 4/4 |
erteilt.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 30.04.2024 bis einschließlich 14.05.2024 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo bis Do: 7:30 – 15:30 Uhr
Fr: 7:30 – 13:00 Uhr
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867524) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.
Der Genehmigungsbescheid wird zudem auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ veröffentlicht.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Rostock, 12.04.2024