Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (Repowering) der wpd – Windpark Nr. 530 GmbH & Co. KG in den Gemarkungen Goldewin, Groß Schwiesow und Kassow

Amtliche Bekanntmachung nach § 12 Abs. 1 Satz 5 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)

Nr.AA-Nr.: 31/2023  | 31.07.2023  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Im Verfahren zur Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (Repowering) des Typs Generel Electric GE 5.5 - 158 mit einer Nennleistung von 5,5 MW (Nabenhöhe 120,9 m und Gesamthöhe 199,9 m) in den Gemarkungen Goldewin (Flur 4, Flurstück 35), Groß Schwiesow (Flur 1, Flurstücke 169, 173, 177, 381 und 424) und Kassow (Flur 1, Flurstück 169) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt, dass der Erörterungstermin entfällt.

Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) nicht selbständig anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) dar.

Über den Ausgang der Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des BImSchG entschieden.